25. November 2024

Flüchtlinge vor Corona schützen!

Flüchtlinge sind aufgrund der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und ANKER-Zentren besonders von einer Infektion mit dem Coronavirus bedroht. Ist er erst einmal in solchen Unterkünften angekommen, lässt sich ein Überspringen auf andere Bewohner*innen kaum mehr verhindern. Weder kann ein Sicherheitsabstand eingehalten werden, noch können soziale Kontakte vermieden werden. Wer sich Gemeinschaftsküchen teilt, in Mehrbettzimmern wohnt, aus derselben Kantine versorgt wird und die Sanitäranlagen gemeinsam nutzt, ist immer mit anderen Menschen in Kontakt. Zudem müssen Flüchtlinge zum Interview beim BAMF und zu Verhandlungen bei den Verwaltungsgerichten, regelmäßig haben sie Termine bei Ausländerbehörden und Sozialämtern.

Überall treffen Flüchtlinge auf eine große Zahl weiterer Flüchtlinge, sowie auf Mitarbeiter*innen aus Behörden, Unterkunftsverwaltung, Sicherheitsdiensten, Richter*innen, Dolmetscher*innen, und sonstigem Personal. Um eine ungehinderte Ausbreitung des Coronavirus‘ zu verhindern, fordert der Bayerische Flüchtlingsrat, die Gesundheitsversorgung, Information und Betreuung sicherzustellen, alle Termine abzusagen, Fristsetzungen aufzuheben, den aktuellen Verfahrensstand beizubehalten und Abschiebungen auszusetzen.

Wir haben nach Überwindung der aktuellen Corona-Krise wieder Zeit, um über humane Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Bayern, faire Asylverfahren und eine menschenwürdige Behandlung in den Behörden zu streiten. Aber in der aktuellen Notsituation muss der Infektionsschutz für Flüchtlinge und Personal in Unterkünften, Behörden und Gerichten Vorrang haben“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Die Corona-Krise bestätigt uns nachdrücklich in unserer Kritik an großen Sammelunterkünften für Flüchtlinge, denn sie steigern das Risiko von Infektionskrankheiten massiv. Sobald die aktuelle Krise überstanden ist, müssen die großen Flüchtlingsunterkünfte zugunsten von kleinen dezentralen Unterkünften aufgegeben werden!

Akut hält der Bayerische Flüchtlingsrat folgende Maßnahmen für unabdingbar notwendig:

Gesundheitsversorgung
Die Gesundheitsversorgung und die freie Arztwahl müssen für alle Flüchtlinge gesichert sein. Eine ärztliche Behandlung darf nicht vom Vorliegen eines Krankenscheins nach dem AsylbLG abhängig gemacht werden.

Betreuung im Infektionsfall
Sollten Infektionsfälle auftreten, muss für eine adäquate Betreuung gesorgt werden. Werden einfach nur Gebäudetrakte oder ganze Unterkünfte von Polizei und Sicherheitsdiensten abgeriegelt, wirkt das nicht wie eine Schutzmaßnahme, sondern wir Strafarrest.

Umfassende Information
Die Bevölkerung in Bayern ist höchst verunsichert ob der Gefahren einer Coronainfektion. Das gilt umso mehr für Flüchtlinge, die aufgrund fehlender oder geringer Deutschkenntnisse vom Informationsfluss abgeschnitten sind. In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden müssen schnell Informationsmaterialen übersetzt und in den Unterkünften in den Sprachen der dort untergebrachten Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollten Telefon-Hotlines mit Übersetzer*innen geschaltet werden für alle Flüchtlinge und Migrant*innen in Bayern, um drängende Fragen direkt beantworten zu können.

Zugang für ehrenamtliche Helfer*innen
Ehrenamtliche Helfer*innen berichten uns, dass ihnen der Zugang zu den von ihnen betreuten Menschen in Unterkünften untersagt wurde, obwohl keine Quarantäne verhängt wurde. Ehrenamtliche müssen solche Unterkünfte weiter betreten dürfen, um die von ihnen betreuten Menschen zu beraten und über die Gefahren, Risiken und Vorbeugemaßnahmen zu informieren.

Alle Termine absagen
Termine bei Behörden bergen ein unabsehbares Infektionsrisiko, weil sich hier besonders viele Flüchtlinge in engen Wartebereichen über längere Zeit aufhalten müssen. Deshalb müssen alle Termine bei BAMF, Ausländerbehörden, Sozialämtern und Verwaltungsgerichten abgesagt werden, um Infektionsgefahren zu minimieren. Einige Behörden und Gerichte haben damit bereits begonnen, das Innen- und das Justizministerium sollten dazu bayernweit aufrufen.

Fristen aussetzen
Wenn Flüchtlinge ihren BAMF-Bescheid zugestellt bekommen, haben sie in der Regel 2 Wochen Klagefrist. Zudem setzen Ausländerbehörden Fristen zur Beschaffung von Dokumenten und Ausweisen über Familienangehörige, Botschaften und Konsulate. Alle diese Fristen müssen sofort ausgesetzt werden, um zu verhindern, dass Flüchtlinge trotz massiver Infektionsrisiken zu Behörden, Gerichten, Botschaften und Konsulaten fahren.

Ausweispapiere unbürokratisch verlängern
Durch einen solchen Wegfall direkter Vorsprachen bei den Ausländerbehörden können Ausweispapiere ablaufen, die verlängert werden müssen. Aufenthaltsgestattungen, Aufenthaltserlaubnisse und Duldungen müssen vorübergehend unbürokratisch verlängert und, sofern nicht anders möglich, mit der Post zugestellt werden.

Sozialleistungsauszahlungen sicherstellen
Uns wurde berichtet, dass vereinzelt Flüchtlingen unter Verweis auf Coronainfektionsrisiken der Zutritt zu Sozialämtern verwehrt wurde und die ihnen zustehenden Sozialleistungen nicht ausbezahlt wurden. Die Auszahlung des menschenwürdigen Existenzminimums muss gewährleistet werden, notfalls vor Ort in den Unterkünften.

Entzerrung der Belegung in Unterkünften
In vielen Unterkünften stehen Betten leer, regelmäßig werden deshalb einzelne Zimmer und ganze Gebäudetrakte geschlossen. Die leerstehenden Zimmer müssen geöffnet werden, um die Belegung der Unterkünfte zu entzerren und die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zwischen den Bewohner*innen zu ermöglichen.

Abschiebungen stoppen
Abschiebungen innerhalb Europas finden nur noch eingeschränkt statt, auch der Luftverkehr ist deutlich reduziert. Dennoch kommt es wohl immer noch zu Abschiebungen, obwohl dies die Gefahr birgt, eine Infektion mit Corona zwischen abzuschiebenden Flüchtlingen, Landes- und Bundespolizeibeamt*innen und Flugpersonal zu ermöglichen. Dies kann dazu führen, dass der Coronavirus in andere Länder weitergetragen wird. Abschiebungen müssen deshalb vorübergehend generell ausgesetzt werden.

Abschiebehaft beenden
Wir gehen davon aus, dass sich noch immer Flüchtlinge in Abschiebehaft befinden, obwohl ihre Abschiebungen nicht durchgeführt werden können. Die Abschiebehaft muss vorübergehend komplett geschlossen und die inhaftierten Flüchtlinge müssen entlassen werden!

Quelle:

Bayerischer Flüchtlingsrat

Menschenrechte