27. November 2024

GEW: Wirksame Hilfe statt Etikettenschwindel!

Bildungsgewerkschaft zur Bundestagsdebatte über Corona-Hilfe für Wissenschaft und Studierende

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht sich mit Blick auf die entscheidende Bundestagsdebatte am Donnerstag dafür stark, das von der Bundesregierung vorgelegte Paket zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden zu überarbeiten. „Geschlossene Labore, Archive und Bibliotheken, Online-Studium ohne leistungsfähige digitale Infrastruktur, Homeoffice mit angeschlossenem Homekindergarden – Studium und Lehre, aber auch Forschung und wissenschaftliche Qualifizierung sind in der Corona-Krise massiv beeinträchtigt. Es ist Aufgabe der Politik, für einen Nachteilsausgleich für Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu sorgen. Das Paket, das die Große Koalition vorgelegt hat, erweist sich bei näherer Betrachtung als Etikettenschwindel. Der Bundestag sollte auf einer Überarbeitung bestehen“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, am Mittwoch in Frankfurt am Main.

„Zwar macht es der Entwurf eines Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetzes möglich, Zeitverträge mit wissenschaftlichen Angestellten wegen der Corona-Pandemie zu verlängern. Ob das aber tatsächlich geschieht oder Promovierende mit einer halbfertigen Doktorarbeit auf die Straße gesetzt sowie Forscherinnen und Forscher ihr Projekt abbrechen müssen, liegt im Ermessen der Hochschulleitungen. Wir brauchen daher einen Rechtsanspruch auf Verlängerung befristeter Arbeitsverträge um mindestens sechs Monate. Das Gleiche muss für studentische Hilfskräfte und vom Bund finanzierte Promotionsstipendien gelten“, unterstrich Keller.

Auch die Änderung des BAföG, die das Gesetz vorsieht, greife viel zu kurz, kritisierte Keller. „Es ist schön und gut, wenn Anreize für Jobs in Bereichen gesetzt werden, die systemrelevant sind oder der Pandemiebekämpfung dienen, indem entsprechende Einkünfte nicht auf die Ausbildungsförderung angerechnet werden. Aber das reicht längst nicht. Darüber hinaus muss der BAföG-Anspruch pauschal um mindestens ein Semester verlängert und die Ausbildungsförderung in der Corona-Krise auf einen Vollzuschuss umgestellt werden“, betonte der GEW-Hochschulexperte.

Als „Armutszeugnis“ bezeichnete Keller das Konzept der Bundesregierung, in Not geratene Studierende mit einem Bankkredit zu unterstützen. „Sieben von acht Studierenden gehen beim BAföG leer aus und müssen sich mit Jobs über Wasser halten, die in der Corona-Krise reihenweise wegbrechen. Diesen Studierenden muss jetzt mit einer unbürokratischen Soforthilfe unter die Arme gegriffen werden, die als Zuschuss auszuzahlen ist. Stattdessen bietet die Bundesregierung ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an, das nicht zinslos ist: Die Studierenden müssen lediglich in der Startphase bis März 2021 keine Zinsen zahlen. Ab April 2021 werden Zinsen in Höhe von derzeit 4,3 Prozent fällig – obwohl sich die KfW das Geld zinslos bei der Europäischen Zentralbank borgen kann. Mit Zins und Zinseszins kommt bei einer monatlichen Tilgungsrate von 80 Euro ein Schuldenberg von mehr als 2.000 Euro zusammen. Diese ‚Überbrückungshilfe‘ ist ein Etikettenschwindel und muss in eine wirksame Soforthilfe für Studierende umgewandelt werden“, mahnte der GEW-Vize.

Quelle:

GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Jugend, Schule & Uni