Fleischindustrie: NGG fordert Verbot von Werkverträgen
„Wir haben den CSU-Vorsitzenden Markus Söder in einem Brief aufgefordert, die Blockadehaltung seiner Partei aufzugeben. Dringendes Handeln in Sachen Fleischindustrie ist notwendig. Alle schauen morgen auf das Bundeskabinett. Dass Schlachthöfe zu Corona-Hotspots geworden sind und die Gesundheit von Beschäftigten und Bevölkerung gefährden, ist kein Zufall. Die Wurzel allen Übels sind skandalöse und Tier- als auch Menschenwohl verachtende Arbeits- und Lebensbedingungen basierend auf Werkverträgen“, hat Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Vortag der Kabinettssitzung gesagt.
Vor allem müsse die CSU ihre Blockadehaltung zu dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Beschlussentwurf aufgeben. Dieses Verhalten gefährde nicht nur die Gesundheit der in Schlachthöfen Beschäftigten sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern sei darüber hinaus mittelstandsfeindlich und wettbewerbsverzerrend. „Von Werkverträgen profitieren nur die großen Schlachtkonzerne. Das Fleischerhandwerk mit seinen rund 100.000 Beschäftigten arbeitet ohne Werkverträge und hat in der Regel mit der Gewerkschaft NGG Tarifverträge abgeschlossen“, so Adjan.
„Die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner angemahnte ‚verbindliche Verantwortung für die Arbeitskräfte‘ kann nur ein Verbot von Werkverträgen beim Schlachten und Zerlegen sein. Alles andere wäre wieder nur Kosmetik“, warnte der NGG-Vize.
Die Gewerkschaft NGG unterstütze den Vorschlag, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Corona-Kabinett zum Beschluss vorgelegt habe ausdrücklich. Es sei dringend nötig, „endlich aufzuräumen“, wie es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt hat.
Die Forderungen der Gewerkschaft NGG:
– Verbot von Werkverträgen im Kernbereich unternehmerischer Tätigkeit. Den Fleischkonzernen muss es unmöglich gemacht werden, Kernaufgaben wie das Schlachten und Zerlegen von Tieren an billige und teilweise dubiose Fremdfirmen auszulagern. Sie müssen gezwungen werden, Verantwortung für das zu übernehmen, was in ihrem Auftrag und auf ihrem Firmengelände passiert.
– Digitale Erfassung der Arbeitszeit.
– Die Zustände in den Massenunterkünften gehören endlich scharf kontrolliert und die aufgedeckten Missstände effektiv verfolgt.
– Für Unterkünfte und Wohnungen von Werkvertragsbeschäftigten müssen klare und bestenfalls bundeseinheitlichen Regelungen gelten. Die Unterkunftskosten müssen nach Maßgabe der Sachbezugsverordnung berechnet werden.
– Notwendig ist der Abschluss eines brancheneinheitlichen Mindestlohntarifvertrags, der ein menschenwürdiges Leben und eine angemessene Unterkunft ermöglicht.
Quelle: NGG / RedGlobe