23. Dezember 2024

IG Metall begrüßt Freiwilligkeit bei Verwendung der Corona-App

Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, erklärt zur Corona-Warn-App:

„Eine Warn-App ist kein Ersatz für die Einhaltung der notwendigen Verhaltens- und Hygieneregeln. Sie kann allenfalls die Identifikation von Infektionen unterstützen.

Die IG Metall begrüßt, dass die Verwendung der Corona-App freiwillig sein soll. Allerdings müssen weitere Voraussetzungen für den Einsatz dieser App erfüllt sein. Dazu gehört, dass Beschäftigten keine Nachteile entstehen, wenn sie diese App nicht nutzen. Umgekehrt darf der Arbeitgeber keine Vorteile gewähren, wenn Beschäftigte eine solche App verwenden. Bleiben Beschäftigte vorsorglich der Arbeit fern, weil sie durch eine App-Nachricht erfahren, dass sie mit Infizierten in Kontakt waren, dürfen sie ebenfalls nicht benachteiligt werden. Deshalb fordert die IG Metall von allen Arbeitgebern, das Entgelt fortzuzahlen, bis die zuständige Behörde über weitere Maßnahmen entschieden hat.

Die IG Metall empfiehlt Betriebsräten, diese Kriterien in betrieblichen Vereinbarungen für eine Warn-App festzuschreiben. Betriebliche Regelungen zur Anwendung einer Warn-App unterliegen der Mitbestimmung.“

Quelle:

IG Metall

Wirtschaft & Gewerkschaft