Arbeitslosen wird in Corona-Zeit erhöhte Hilfe sofort wieder abgezogen
Durch die Corona-Krise haben tausende Steirerinnen und Steirer ihre Arbeit verloren. Die Bundesregierung hat kurzfristig die Notstandshilfe erhöht und eine Einmalzahlung von 450 Euro in Aussicht gestellt. Vielen werden diese Beträge aber sofort wieder abgezogen. KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler appelliert an Soziallandesrätin Kampus (SPÖ), das Problem rasch zu beheben.
Wer arbeitslos geworden ist und trotz erhöhter Notstandshilfe weniger als 917 Euro monatlich bezieht, erhält die Differenz aus dem Topf der Mindestsicherung ausbezahlt. Dieser Bezug verringert sich aber, wenn die Notstandshilfe steigt oder eine Einmalzahlung bezogen wird. Das bedeutet, dass vielen Arbeitslosen kein Cent von der erhöhten Notstandshilfe und der Einmalzahlung überbleibt.
Davon betroffen ist auch die Wohnunterstützung. Sobald die Notstandshilfe steigt, wird die Beihilfe um den entsprechenden Betrag gekürzt. Die KPÖ hat deshalb einen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, dieses Problem umgehend zu beheben.
KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Fast die Hälfte der steirischen Haushalte hat mit deutlichen Einbußen beim Einkommen zu kämpfen. Mit der derzeitigen Regelung ist den Menschen nicht geholfen, die erhöhten Leistungen werden an anderer Stelle sofort wieder abgezogen. Es ist wichtig, dass es schnell zu einer Lösung kommt. Sonst gehen jene leer aus, die am dringendsten Unterstützung brauchen.“
Antrag der KPÖ
Betreff:
Corona-Einmahlzahlung an Arbeitslose und Erhöhung der Notstandshilfe muss bei den notleidenden Menschen tatsächlich ankommen!
Sehr viele arbeitslose Menschen sind sogenannte „Aufstocker“, d.h. ihr AMS-Bezug (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) liegt unter dem Mindestsicherungsrichtsatz von € 917,00. Sie bekommen die Differenz zwischen AMS-Bezug und Mindestsicherungsrichtsatz von den Sozialämtern ausbezahlt.
Wenn nun aufgrund der Coronakriste die Notstandshilfe erhöht bzw. die Einmalzahlung von 450 Euro ausbezahlt wird, sinkt dementsprechend bei den „Aufstockern“ die Mindestsicherung – und diese Menschen gehen leer aus. Das Ziel, die Not zu verringern, wird damit eindeutig verfehlt.
Auch bei der Wohnunterstützung wird durch ein höheres Einkommen weniger Wohnunterstützung fällig – das betrifft nun Menschen, deren AMS-Bezug über dem Mindestsicherungsrichtsatz liegt – und die Wohnunterstützung würde gekürzt oder beim nächsten Ansuchen ein Übergenuss festgestellt werden.
Damit ist den betroffenen Menschen auf keinen Fall geholfen, auch wäre der bürokratische Aufwand immens. Es ist daher zu verhindern, dass in der Steiermark diese Corona-bedingten Hilfen die Mindestsicherung und die Wohnunterstützung schmälern.
Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, rasch die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die krisenbedingte Erhöhung der Notstandshilfe und die Einmalzahlung an Arbeitslose nicht den Bezug der Mindestsicherung und der Wohnunterstützung schmälert.
Quelle: