24. Dezember 2024

„Corona-Krise“ oder Krise des Kapitalismus

Zum Eckpunktepapier: Warum die Bundesregierung die Digitalisierung fördert

Sie können mit weiteren Milliardengewinnen und einer enormen Ausweitung ihrer heute kaum noch kontrollierbaren Macht rechnen: die Unternehmen und Akteure des Digital- und Überwachungskapitalismus. Durch die Hintertür der „Corona-Krise“ kommen sie weltweit in den Genuss der Ausweitung ihrer Märkte und zu einer Unzahl neuer Aufträge und Profitmöglichkeiten, die sie nicht zuletzt durch den Zugriff auf persönliche und andere Daten unterschiedlichster Art generieren. Aktuell verspricht die Regierung der Bundesrepublik den Digitalgiganten in ihrem am 3. Juni 2020 verabschiedeten Eckpunktepapier milliardenschwere Auftragsvolumina. Überschrieben ist das Papier mit dem irreführenden Merksatz „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“.

Angesichts dieses propagandahaften Leitmottos stellen sich Fragen, die das veröffentlichte Papier an keiner Stelle beantwortet: Wessen Wohlstand soll aus Steuergeldern gesichert werden? Wessen Zukunftsfähigkeit – was immer das ist – bedarf einer staatlichen Stärkung? Sind es wirklich nur die „Corona-Folgen“, gegen die staatlicherseits angekämpft wird. Was ist darunter zu verstehen, dass sie „bekämpft“ werden? Wird ausschließlich gegen die „Corona-Folgen“ vorgegangen? Gegen welche genau und in wessen Interesse? Warum werden nicht die Ursachen erforscht und „bekämpft“?

Während in der allgemeinen öffentlichen Resonanz auf das Papier die vermehrte Aufmerksamkeit insbesondere den Maßnahmen zur Steuerminderung, denen für Familien mit Kindern und für die Kommunen geschenkt wird, wird über die im Eckpunktepapier enthaltenen Projekte und Finanzbedarfe der Digitalisierung diskret geschwiegen. Absicht oder Gleichgültigkeit?

Das Tabu der durch den Staat kurzfristig beschlossenen Digital-Förderung in Milliardenhöhe weckt den Verdacht verdeckter Subventionen. Soll der werktätigen Bevölkerung durch die in Paketform verschnürten Maßnahmen und vorbei am Parlament sowie ohne Debatte in der Öffentlichkeit die Finanzierung eines viele Euro-Milliarden teuren Zuschusses aus Steuermitteln aufgebürdet werden? Warum werden auf diese Weise und in solchem Umfang die Gewinne des Digital- und Überwachungssektors maximiert – eines Sektors, der sich bekanntlich weitgehend von jeder Steuerbürde zu befreien weiß.

Es stellen sich daher weitere Fragen: Wer hat an dem Eckpunktepapier „mitgeschrieben“? Welche Ministerien und ministeriellen Abteilungen waren an der Entstehung des Konzepts beteiligt? Welche Lobby-Kräfte haben Einfluss genommen? Bzw. mit Hilfe welcher von der Digitalindustrie geförderter Organisationen wurde das Papier erstellt?

Nicht alle dieser Wissenslücken lassen sich ohne Insider-Kenntnisse beantworten. Ein erster Schritt für zumindest mehr Transparenz ist es zunächst, das Eckpunktepapier unter der Fragestellung auszuwerten, welche digitalen Entwicklungsbereiche staatlich bezuschusst und/oder aus der staatlichen Kontrolle entlassen werden sollen. Die im Papier dafür vorgesehenen Posten lassen sich gebündelt folgenden drei Vorhaben zuordnen: 1. dem weiteren Ausbau der bereits vorhandenen digitalen Infrastruktur; 2. der Entwicklung und Einrichtung neuer digitaler Technologien; 3. der Förderung der Digitalisierung in einer Reihe von gesamtgesellschaftlich relevanten Bereichen wie z. B. der Wirtschaft, der Kultur, der Politik und Verwaltung, dem Schul- und Gesundheitswesen sowie dem Militär.

1. Weiterer Ausbau der bereits vorhandenen digitalen Infrastruktur

Mit mehr als 3,65 Milliarden Euro sollen vier bisher vernachlässigte bzw. nicht abgeschlossene Entwicklungsmaßnahmen finanziell unterstützt werden: die Schaffung der technischen Voraussetzungen für den flächendeckenden Online-Zugang und für die Sicherstellung des Mobilfunkzugangs auf den Schienenwegen, der Glasfaser-Breitbandausbau sowie das „Smart City“-Programm.

Den größten Posten beim Ausbau der vorhandenen Infrastruktur bildet mit drei Milliarden Euro die Unterstützung der Bundesländer und der Kommunen bei der zügigen Gewährleistung des flächendeckenden Online-Zugangs. Geringere Beiträge sind veranschlagt für die Verbesserung des Mobilfunk-Empfangs entlang der 39.000 km Schienenwege durch Umrüstung bei den 450 zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ferner sind die Aufstockung des „Smart City“-Programms um weitere 500 Millionen Euro vorgesehen sowie der Glasfaser-Breitbandausbau in nicht wirtschaftlichen Bereichen.

Letzterer soll sowohl durch die Bereitstellung von Mitteln als auch durch die „Entbürokratisierung“ des Fördersystems beschleunigt werden. Während die genannten Ausbau-Maßnahmen dazu beitragen werden, die digitale Versorgungsstruktur für die Verkehrsteilnehmer und die Bevölkerung auf dem flachen Land zu verbessern, dient „Smart City“ vor allem urbanen Belangen der technologischen Aufrüstung: der Überwachung im städtischen Raum sowie der Belebung von Konsum und urbanem Shopping in den Innenstädten.

Die Kritik am „Smart City“-Programm unterstreicht, dass es konzeptionell – trotz gegenteilig „grüner“ Intentionen der smarten „Entschleunigung“ – weiterhin der kapitalistischen Wachstumslogik unterliegt und den Klimawandel negativ beeinflusst. 2018 erhielt das Konzept der „Smart City“ deshalb den deutschen Big Brother Award in der Kategorie PR & Marketing. Die Begründung lautet, das Konzept ziele ab auf eine „mit Sensoren gepflasterte, total überwachte, ferngesteuerte und kommerzialisierte Stadt. ‚Smart Cities‘ reduzieren Bürger auf ihre Eigenschaft als Konsumenten, machen Konsumenten zu datenliefernden Objekten und unsere Demokratie zu einer privatisierten Dienstleistung.“

Diese Entwicklung wie auch die anderen Maßnahmen zum Ausbau der bereits vorhandenen digitalen Infrastruktur haben in ökonomischer Hinsicht zur Folge, dass die großen Konzerne der Digitalindustrie ihren Kundenstamm zu erweitern und noch stärker an sich zu binden vermögen. Das betrifft sowohl die unmittelbaren Kunden in Gestalt der Nutzer/innen (Endverbraucher) wie auch jene Klienten, die an Werbung für ihre Angebote, am Ankauf von Daten über die Verbraucher/innen sowie am (online-)Verkauf ihrer via Amazon auslieferbaren Produkte und Handelwaren interessiert sind.

2. Entwicklung und Einrichtung neuer digitaler Technologien

Weitere elf Milliarden Euro sind für die Entwicklung und Einrichtung digitaler „Zukunftstechnologien“ vorgesehen. Finanziell gefördert werden hier die 5G- und 6G-Technologie, die Quantentechnologie sowie die Künstliche Intelligenz (KI). Fragen hinsichtlich einer wissenschaftlichen Abschätzung der mit diesen Neuerungen verbundenen Technik- bzw. Technologiefolgen (z. B. Gesundheits-, Überwachungs- und Spionagerisiken) werden nicht angesprochen. Die Förderung einer entsprechenden, gar kritischen Forschung ist nicht vorgesehen.

Die Maßnahmen im Zusammenhang der 5G- und 6G-Technologie-Entwicklung haben zwei Schwerpunkte. Zum einen soll bis 2025 der Ausbau eines flächendeckendes 5G-Netzes in ganz Deutschland gefördert werden, u. a. durch den Aufbau einer mit fünf Milliarden Euro ausgerüsteten Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Andererseits sollen „innovative Unternehmen“ bei der Entwicklung und Erprobung neuer, softwaregesteuerter Netztechnologien mit einem Finanzvolumen von 2 Milliarden Euro gefördert werden. Eine „Erleichterung des Markteintritts“ dieser Firmen soll u. a. auch im Rahmen der „Überprüfung regulatorischer Maßnahmen“ auf nationaler und europäischer Ebene erfolgen. Damit werden demokratische Genehmigungs-und Kontrollmöglichkeiten weitgehend, wenn nicht völlig unterlaufen,

Im Bereich der Quantentechnologie soll die staatliche Förderung mit zwei Milliarden Euro dazu beitragen, dass die Bundesrepublik „wirtschaftlich und technologisch an der Weltspitze konkurrenzfähig ist“. Die geplanten Investitionen in KI werden bis 2025 von drei Milliarden Euro auf insgesamt fünf Milliarden erhöht. Neben der Aufstockung bestehender Programme werden zusätzliche Supercomputer angeschafft, „um dem Bedarf an Rechenkapazität gerecht zu werden sowie die systematische digitale Bereitstellung von Daten bisher nicht zugänglicher Datenpools – gegebenenfalls in Echtzeit – für KI-Anwendungen zu ermöglichen“.

Wie bei 5G wird bei der Förderung neuer digitaler Technologien mit keinem Wort die Notwendigkeit einer zusätzlichen Voraus- oder/und Begleitforschung in Erwägung gezogen. Es wird auch nichts darüber ausgesagt, durch wen und anhand welcher Kriterien die Mittel- bzw. Auftragsvergabe erfolgt. Ebenso bleibt offen, ob und in welchem Umfang Unternehmensgewinne aus Patenten, Anwender- und Gebührenzahlungen an den Staat als eine Art Investor sowie für die durch ihn geleistete Bereitstellung von Infrastruktur zurück fließen.

Man gewinnt zwar den Eindruck, dass sowohl die Investitionen in neue digitale Technologien als auch die Gewährleistung der dafür erforderlichen Infrastruktur zum Zweck der Entwicklung und Einrichtung dieser Technologien wie selbstverständlich als eine steuerfinanzierte staatliche Aufgabe angesehen werden. Nutznießer aber sind die Unternehmen der Digitalindustrie und die (Folgezeit-)Investoren aus den Reihen der großen Kapitalorganisatoren (Black Rock & Co.), der Private-Equity-Investoren, Hedgefonds und Banken. Eine neue Dimension der Verstaatlichung von Kosten und der Privatisierung von Gewinnen!

3. Förderung der Digitalisierung in Schwerpunktbereichen

Für die Förderung der Digitalisierung in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Politik/Verwaltung, Schul- und Gesundheitswesen sowie Militär plant das Eckpunktepapier die Investition von 33,8 Milliarden Euro. Der Großteil der Mittel ist mit vier Milliarden Euro für die Wirtschaft veranschlagt und mit acht Milliarden für das Gesundheitswesen. Die für Letzteres vorgesehenen Investitionen können in Anbetracht der Privatisierung und Ökonomisierung des Sektors Gesundheit auch dem Bereich Wirtschaft zugeschlagen werden, so dass sich das zusätzliche Gesamtfördervolumen für die Digitalisierung der Wirtschaft auf zwölf Milliarden Euro beläuft.

3.1 Vier Milliarden Euro für die Digitalisierung der Wirtschaft (ohne das Gesundheitswesen)

Das Eckpunktepapier sieht vor, im Bereich Wirtschaft die Digitalisierung folgender Bereiche zu fördern: die Forstwirtschaft, die Energiewirtschaft, die Schifffahrt sowie die Industrien der Fahrzeughersteller und der Zulieferbetriebe.

Zwei Milliarden Euro stehen für Unternehmen der Fahrzeugherstellung und für die Zulieferindustrie zur Verfügung. Die Bundesregierung beabsichtigt, ein „Bonus-Programm“ zur Förderung von Investitionen in neue digitale Technologien, Verfahren und Anlagen aufzulegen. Das Programm soll der Forschung und Entwicklung „für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster“ dienen. Vor allem wird die Zulieferindustrie in den Jahren 2020 und 2021 mit je einer Milliarde Euro für Digitalisierungsprojekte bedacht werden.

Die Digitalisierung in der Forstwirtschaft und beim Energiesystem wird mit 700 bzw. 300 Millionen Euro gefördert. In beiden Fällen handelt es sich m. E. um kosmetische Leistungen, die der Beschwichtigung der Klimabewegung zur Reduzierung von CO2 dienen. Aus den gleichen Gründen ist eine weitere Milliarde Euro vorgesehen für die Modernisierung und Digitalisierung der Schifffahrt, wobei u. a. digitale Testfelder eingerichtet werden. (Hier nicht berücksichtigt wird die Förderung der Automobilwirtschaft im Bereich der e-Mobilität und durch die Einrichtung von Stromtankstellen.)

3.2 Eine Milliarde Euro für die Digitalisierung der Kultur

Ebenfalls im Stil einer Beschwichtigungsgeste fördert die Bundesregierung laut Eckpunktepapier die „Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur“. Der Betrag von einer Milliarde Euro soll u. a. der Förderung digitaler Angebote zur Verfügung stehen.

3.3 Für die Digitalisierung von Politik/Verwaltung: 1,3 Milliarden Euro

Im Bereich Politik/Verwaltung soll ein weiterer Betrag in Höhe von einer Milliarde Euro der Verwaltungsdigitalisierung dienen, eine Summe von 0,3 Milliarden Euro der Registermodernisierung.

Bei letzterer handelt es sich um „Schritte zur einmaligen Erfassung von personenbezogenen Daten bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen (‚Once Only‘) durch eine fehlerfreie registerübergreifende Identifikation von Personen sowie den diese betreffenden Datenaustausch zwischen den Behörden“. Merke: Hier wird durch die Hintertür der „Corona-Krise“ der Prozess der behördlichen Personen-Erfassung in Gang bzw. fortgesetzt, der auch bei einer „Normalisierung“ nicht mehr gestoppt und rückgängig gemacht werden kann. Die Gesellschaft wird im Verlauf der „Corona-Krise“ mental infiziert, die Verfügungsgewalt über persönliche Daten der öffentlichen Verwaltung und letztendlich der Ausbeutung durch den Überwachungskapitalismus zu überlassen. Privatsphäre wird abgeschafft. Von jedem Menschen immer zu wissen, wo er sich befindet, was er tut und wie sein biologischer Zustand ist, ist charakteristisch für den Überwachungskapitalismus, der zugleich ein Ende der Demokratie bedeutet.

Das mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattete Projekt der Verwaltungsdigitalisierung sieht vielfältige Maßnahmen vor. Sie bezwecken die Digitalisierung und Beschleunigung der Prozesse (a.) der öffentlichen Verwaltung, (b.) der Kundenkontakte von Unternehmen, (c.) der digitalen Befähigung von Kommunen sowie (d.) der Wirtschaft durch Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus von Plattformen. Schließlich sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) befähigt werden, ihre „digitale Transformation“ und die Befähigung dazu zu beschleunigten.

3.4 Neun Milliarden Euro für die Digitalisierung des Schul- und Gesundheitswesens

Neun Milliarden Euro beträgt der im Eckpunktepapier veranschlagte Finanzbedarf für die Digitalisierung des Schul- und Gesundheitswesens. Beide Bereiche unterliegen einem gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozess, der sich als einer der fortschreitenden Ökonomisierung aller Lebensbereiche auswirkt. Dieser Vorgang führt – nicht zuletzt in Verbindung mit der geplanten Digitalisierung – dazu, dass zunächst das Gesundheitswesen und in absehbarer Zeit auch das Schul- und Bildungswesen in den profitorientierten Prozess des kapitalistischen Kreislaufs einbezogen werden.

3.4.1 Was das Bildungswesen betrifft, geht das Eckpunktepapier von der Vorstellung aus, dass in Zukunft “Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden (sind)“ (!). Aus diesem Grund – die Konsequenzen für die Schulen und den Unterricht werden im Eckpunktepapier nicht bedacht – wird in dem bereits bestehenden, mit fünf Milliarden Euro ausgestatteten „Digitalpakt Schule“ der Katalog der förderfähigen Investitionen mit zusätzlich zwei Milliarden um die Bereiche Digitalisierung und digitales Lernen erweitert.

Im Rahmen des bundesdeutschen Kulturföderalismus sagt das Eckpunktepapier der Regierungskoalition zu, sich an den Schulen darüber hinaus pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der digitalen Administratoren zu beteiligen – vorausgesetzt, dass die Bundesländer im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken.

3.4.2 Im Bereich Gesundheitswesen erhalten die Gesundheitsämter vier Milliarden Euro. Die Krankenhäuser werden mit drei Milliarden ausgestattet. In beiden Fällen sind die Mittel zum Großteil für die Digitalisierung vorgesehen – bei den Ämtern im Interesse einer verbesserten digitalen Information und Kommunikation (I&K), bei den Krankenhäusern zum Zweck der Umrüstung auf ihre organisatorische, medizinische und medizintechnische Digitalisierung.

Die finanzielle Unterstützung der Gesundheitsämter soll deren bisher vernachlässigte technische und digitale Auf- und Ausrüstung bei der Hard- und Software-Ausstattung gewährleisten. Ziel sei die Optimierung des Meldewesens und der Krisenreaktion. Zu verbessern seien die Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die Schulung der Mitarbeiter. In einer „Muster-Ausstattung“ für Digitales sollen in sämtlichen Gesundheitsämtern der Bundesrepublik gemeinsame Standards zur Sicherstellung einer übergreifenden Kommunikation gelten. Damit wird ‚dank Corona‘ der zentralistischen Lenkung –wie sie zuletzt im NS-Staat herrschte – statt einer freiwilligen Übereinkunft in gesundheits- und bevölkerungspolitischer Hinsicht der Weg bereitet.

In den Krankenhäusern sollen die im Eckpunktepapier vorgesehenen Mittel einen entscheidenden Beitrag leisten zur Förderung der digitalen Infrastruktur. Im Einzelnen digital zu verbessern seien sowohl intern als auch sektorenübergreifend Aufgaben wie die Versorgung, die Ablauforganisation und Kommunikation, die Telemedizin und Telematik, Robotik, Hightech-Medizin und das Dokumentationswesen. Ferner sind Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens vorgesehen.

3.5 Für Sicherheit und militärische Zwecke: 10,5 Milliarden Euro

Mit zehn Milliarden Euro will der Bund erreichen, dass diverse Digitalisierungsvorhaben im Rüstungs- und Sicherheitsbereich auf die Jahre 2020 und 2021 vorgezogen werden. Ferner ist die Vergabe von 0,5 Milliarden Euro für die Errichtung eines Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr geplant.

Bei den auf die Jahre 2020 und 2021 vorzuziehenden Digitalisierungsprojekten soll es sich um solche „mit hohem Wertschöpfungsanteil“ in den Bereichen Verwaltung, Sicherheit und Verteidigung handeln. Nähere Einzelheiten lässt das Eckwertepapier offen. Aufgrund früherer Erfahrungen muss daher davon ausgegangen werden, dass die Digitalindustrie auf die im Eckpunktepapier ausgelobten Mittel zugreift, ohne aktuell zu liefern in der Lage zu sein.

Ein Betrag von 0,5 Milliarden ist für die Errichtung eines Bundeswehr-Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung vorgesehen. Ziel sei die Sicherung „digitaler Souveränität“ durch die „Fähigkeit zu souveränem Handeln im Cyber- und Informationsraum“, „um die nationale Verfügbarkeit digitaler und technologischer Innovationen für öffentliche und private Bereiche zu verbessern und innovative und interdisziplinäre Forschung in einem sicheren Umfeld zu betreiben“.

4. Fazit und Ausblick

Die von uns vorgenommene Auswertung des Eckpunktepapiers lässt deutlich erkennen, dass die Digitalindustrie einer der großen Nutznießer der „Corona-Krise“ ist. Damit beantworten sich auch die eingangs gestellten Fragen.

Der Begriff „Zukunftsfähigkeit“ im Sinne des Eckpunkte-Leitmotivs ist gleichbedeutend mit Digitalisierung. Unverkennbar ist es die Wohlstandsmehrung – sprich: die Profitmaximierung – bei den Digital- und Überwachungskapitalisten, deren Sicherung aus Steuergeldern sich die Bundesregierung zur Aufgabe macht. Damit bestätigt sich der Verdacht, dass das Tabu der durch den Staat kurzfristig beschlossenen Digital-Förderung in Milliardenhöhe den Tatbestand der öffentlichen Subventionierung verdeckt.

Bis zum Beweis des Gegenteils ist davon auszugehen, dass die Digital-Lobby bei der Formulierung der sie betreffenden Passagen des Eckpunktepapiers Einfluss genommen hat oder sogar federführend beteiligt war. Falls dies nicht zutreffen sollte, ist nicht auszuschließen, dass Verbände, Stiftungen und/oder Think Tanks aus dem Umfeld der Digitalisierungs-Lobby an der Ausarbeitung der Digital-Passagen beteiligt waren.

Offensichtlich ist auch, dass das staatliche Maßnahmenpaket des Eckpunktepapiers nicht in erster Linie gegen die „Corona-Folgen“ ankämpft. In der Hauptsache dient die Ausschüttung der Euro-Milliarden dem Ziel, auf die Wirtschaftskrise zu reagieren, die sich weltweit und nicht zuletzt in der Bundesrepublik schon seit längerem abzuzeichnen begann, etwa in der Autoindustrie. Das Auftreten des Corona-Virus hat den ökonomischen Krisenprozess beschleunigt. Zugleich verschleiert der Virus-Schock das fundamentale ökonomische Dilemma struktureller Art: die Überproduktion auf der einen, die Absatzschwäche und Unterkonsumtion auf der anderen Seite. Die Profitrate sinkt.

Für die kapitalistische Ökonomie gibt es aus der Krise nur einen „Ausweg“. Es muss ihr – wenn nicht anders, dann unter der Voraussetzung kriegsökonomischer Verhältnisse und/oder eines faschistischen Regimewechsels – gelingen, sowohl die Dimension als auch die Struktur der Produktionsweise grundlegend zu ändern. Was das Ausmaß der Produktion betrifft, hat die Entdeckung neuer Ressourcen und die Eroberung neuer Märkte Vorrang. Beides setzt vor allem Expansion voraus: militärische und industriell-technologische Expansion.

Was die Struktur der Produktionsweise betrifft, erweitert sich das Produktionsgeschehen von der analogen hin zur digitalen Wertschöpfung, von der absoluten Mehrwertproduktion hin zur relativen. Die werktätigen Produzenten müssen nicht mehr nur formal – etwa stundenweise – unter die Knute des Kapitals gezwungen werden, sondern sie sollen real – mit Haut und Haar, rund um die Uhr und digital überwacht – Teil der kapitalistischen Produktionsweise werden.

Oder aber die werktätigen Produzenten erkennen, worauf das Mantra der kapitalistischen Produktionsweise hinausläuft, und erheben sich dagegen – für eine Gesellschaft der Kooperation, der Freiheit auf Gegenseitigkeit und der menschheitlichen Emanzipation.

Quelle:

blog.unsere-zeit.de

Wirtschaft & Gewerkschaft