26. Dezember 2024

Eckpunkte für Lieferkettengesetz durchgesickert

Bundesarbeitsminister Heil und Bundesentwicklungsminister Müller haben sich auf Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Das berichtet das Handelsblatt in einem heute veröffentlichten Artikel. Das Papier liegt der Zeitung nach eigenen Angaben vor. Johanna Kusch, Sprecherin der „Initiative Lieferkettengesetz“, kommentiert:

„Viel zu wenige deutsche Unternehmen kommen ihren Sorgfaltspflichten freiwillig nach – dabei brauchen Menschenrechte und Umwelt gerade in Krisenzeiten besonderen Schutz. Ein Lieferkettengesetz leistet dazu einen unersetzlichen Beitrag. Wir begrüßen, dass die Minister an einem Gesetzentwurf arbeiten, der klare Sanktionen bei Verstößen enthält – und fordern die Bundeskanzlerin dazu auf, das Vorhaben zu unterstützen!

Damit ein Lieferkettengesetz wirkt, ist es unerlässlich, dass es sowohl umweltbezogene als auch menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreibt – denn: Umweltschutz ist Menschenschutz! Außerdem ist die Mitgliedschaft in Brancheninitiativen kein automatischer Beleg, dass Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einhalten. Diesen Nachweis müssen Unternehmen stets selbst erbringen – eine ‚Freibrief-Lösung‘ lehnen wir daher klar ab.

Ein Lieferkettengesetz darf nicht nur für die ganz großen Unternehmen gelten, sondern muss ab einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeiter*innen greifen. Außerdem muss es bei Sektoren mit großen Menschenrechtsrisiken auch kleinere Unternehmen ins Auge fassen – etwa der Textilbranche, der Auto- oder Chemieindustrie.“

Weiterführende Informationen:

  • Der Handelsblatt-Artikel zu den Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz findet sich hier.

Quelle:

Initiative Lieferkettengesetz

Wirtschaft & Gewerkschaft