24. November 2024

Arbeitsschutz in Corona-Pandemie endlich verbessert

Eine verbindliche Arbeitsschutzregel, die die Situation der Beschäftigten während der Corona-Pandemie nachhaltig verbessert, hat heute die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht. „Nach monatelanger Verzögerung durch die Arbeitgeberseite gibt es endlich mehr Sicherheit und Klarheit für die Beschäftigten“, sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, dazu am Dienstag in Berlin. 

„Heute ist ein guter Tag für den Arbeitsschutz der Beschäftigten in der Corona-Pandemie“, betonte Piel. „Die Regel konkretisiert den Corona-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung und versetzt die Betriebs- und Personalräte endlich in die Lage, die Schutzrechte der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern zu erzwingen, wenn dies notwendig ist.“ In der Krise zeigt sich: „Überall, wo engagierte Interessenvertretungen der Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen beim Arbeitsschutz eingebunden waren, haben wir hohe Schutzniveaus, weniger Arbeitsunfälle und Infektionen.“

Nun muss die SARS-Cov-2-Arbeitsschutzregel von den Arbeitgebern beachtet und mit Leben erfüllt werden. „Jetzt müssen die Arbeitsschutzaufsichten der Länder, Kommunen und der gesetzlichen Unfallversicherung verstärkt kontrollieren, ob das Regelwerk eingehalten wird. Nur wenn alle Akteure In ihrer Verantwortung ankommen, kann In der Krise ein wirksamer Infektionsschutz in den Betrieben und Dienststellen greifen“, sagte die Gewerkschafterin.

Die Arbeitsschutzregel legt eindeutig fest, zuallererst technische Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers voran gehen müssen, um mögliche Gefährdungen abzuwenden, dann organisatorische Maßnahmen folgen und erst, wenn diese nicht möglich sind, persönliche Maßnahmen zur Anwendung kommen.

Darüber hinaus ist nun vorgeschrieben, in Pandemie-Zeiten die Gefährdungsbeurteilungen für jeden Arbeitsplatz zu überprüfen und anzupassen. Auch die oft verkannten psychischen Belastungen für die Beschäftigten finden künftig stärkere Beachtung. Ebenfalls werden der notwendige Schutzabstand von mindestens 1,5 Metern, das sachgerechte Lüften von Räumen und umfassende Hygieneregeln festgeschrieben.

Ausdrücklich werden höhere Anforderungen an die Schutzmaßnahmen für besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze sowie besondere betriebliche Einrichtungen, wie Baustellen, Außen- und Lieferdienste, den öffentlichen Verkehr sowie Unterkünfte gestellt. Gerade dies lässt hoffen, dass die hier oft katastrophalen Arbeitsbedingungen und Verhältnisse bald ein Ende haben werden.“

Das Bundearbeitsministerium hatte bereits im April einen Sars/ Cov2-Arbeitsschutzstandard auf den Weg gebracht. Jedoch enthielt dieser Text viele unklare, weiche Formulierungen. Das Papier hatte eher einen empfehlenden Charakter und taugt damit nur bedingt als verpflichtender Arbeitsschutzstandard. Diese Lücke schließt nun die Arbeitsschutzregel, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt vorgelegt hat. Erarbeitet wurde sie von den nationalen Arbeitsschutzausschüssen, in denen die Sozialpartner, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, sowie die Länder vertreten sind. Seit April wurde an dieser Regel gearbeitet. Immer wieder wurde sie von der Arbeitgeber-Seite verzögert.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der BAuA

Quelle:

DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund

Wirtschaft & Gewerkschaft