Klassenkampf übers Handelsregister
Die rechtliche Spaltung der Arbeiterklasse schreitet voran
Seit im Zuge der Corona-Pandemie plötzlich die menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen osteuropäischer ArbeiterInnen in der Fleischindustrie ein öffentliches Thema wurden, sind Werkverträge in aller Munde. Unabhängig davon, dass miese Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse kein Alleinstellungsmerkmal von „Fremdbeschäftigten“ sind, sondern „Stammbeschäftigte“ genauso betreffen können (und allzu häufig auch betrifft), wird das Ausmaß von Belegschaftsspaltung in der heutigen Wirtschaftsordnung dabei gerne verschwiegen.
Die Drohung der Auslagerung sitzt immer mit am Tisch
Das Prinzip hinter Werkverträgen ist einfach. Ein Kapitalist gibt einem anderen Kapitalisten den Auftrag, für ihn Aufgaben zu erledigen, was dieser dann mit „seinen“ ArbeiterInnen macht. Läuft zwar auch die einmalige Reparatur eines Wasserrohrs unter dem Label „Werkvertrag“, ist von Interesse vor allem die Vergabe von Daueraufgaben. Während die allermeisten Reinigungs-, Sicherheits-, Küchen- oder Wartungsdienste bereits auf dieser Basis ablaufen, hat sich das Prinzip im vergangenen Jahrzehnt auch mehr und mehr bei sog. „Kernaufgaben“ etabliert. Offiziell dient es der Qualitätssteigerung, tatsächlich geht es in den meisten Fällen um zweierlei: Spaltung der Arbeiterinnen und Verlagerung von Verantwortung auf einen wesentlich kapitalschwächeren Kapitalisten, bei dem dann im Falle der Nichtzahlung von Lohn oder Nichteinhaltung von Arbeitsstandards nicht viel zu holen ist. Das Ausmaß solcher Werkvertragsnutzung ist enorm: 91 % aller Unternehmen in Deutschland sind in irgendeiner Form als Werkvertragsgeber tätig, 88 % aller Unternehmen lagern mindestens einen Kernprozess und gut die Hälfte mindestens sowohl einen Kern- als auch einen Randprozess aus. Die Auslagerungsquote, d.h. das Verhältnis von selbstausgeführten zu „outgesourceten“ Aufgaben, liegt bei etwas mehr als 25 %. Die Drohung, dass bestimmte Tätigkeiten ausgelagert werden, sitzt bei Tarifverhandlungen also stets mit am Verhandlungstisch.
Einfallsreiche Kapitalisten
Ist es dann nicht aber begrüßenswert, dass Werkverträge und Leiharbeit zur Erfüllung von Kernaufgaben in der Fleischindustrie ab 2021 verboten sind? Definitiv. Aber stellt das Problem einen Baum dar, dann wurde damit nicht an die Wurzel gegangen, sondern ein Blatt abgezupft. Denn mehr als ein Fünftel aller Kernerwerbstätigen sind inzwischen atypisch beschäftigt, von allen Beschäftigungsverhältnissen sind es sogar 40%. Bisher hat es den Kapitalisten nie an Ideenreichtum gefehlt, wenn es darum ging, eine Spaltungsmethode durch eine andere zu ersetzen. So erfreut sich im Baugewerbe, wo Leiharbeit seit den 1980ern verboten ist, die Solo-Selbständigkeit größter Beliebtheit. Am Frankfurter Flughafen wurde Leiharbeit nach den letzten Gesetzesverschärfungen durch die Konstellation des „Gemeinschaftsbetriebs“ ersetzt, was die Belegschaftsspaltung nur in ein neues Gewand hüllt.
Der Kampf gegen jede Form der Belegschaftsspaltung, auf rechtlicher Ebene, vor allem aber in den Betrieben, sollte oberste Priorität haben. Ein Ende wird den Spaltungs- und Auslagerungsorgien des Kapitals aber erst dadurch gemacht werden können, dass die „Verantwortung“ für die ArbeiterInnen in andere Hände gelegt wird – nämlich ihre eigenen.
Daniel, Trier
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