24. November 2024

Arbeitgeberpflicht beim Arbeitsschutz nicht auf Beschäftigte abwälzen

„Eine Maskenpflicht für Beschäftigte kann nur das letzte Mittel sein. Vorher müssen die bestehenden Arbeitsschutzregeln umgesetzt werden. Erst diesen Monat hat die Bundesregierung neue Arbeitsschutzregeln für Pandemie-Zeiten erlassen. Das scheint an Frau Kramp-Karrenbauer völlig vorbeigegangen zu sein.

Diese gehen eigentlich in die richtige Richtung und sehen unter anderem vor, dass Arbeitsplätze neu angeordnet oder Trennwände eingezogen werden müssen. Erst wenn solche Maßnahmen nicht weiterhelfen, müssen Schutzmasken getragen werden“, kommentiert Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Fraktion DIE LINKE, den Vorschlag von Annegret Kramp-Karrenbauer für eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Krellmann weiter:

„Für Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen, dafür sind die Arbeitgeber verantwortlich. Sie müssen für wirksame technische und bauliche Schutzmaßnahmen sorgen. Doch was fehlt, sind regelmäßige Kontrollen, ob Arbeitgeber ihrer Pflicht zum Arbeitsschutz nachkommen. Derzeit wird jeder Betrieb nur alle 25 Jahre kontrolliert, weil die Arbeitsschutzbehörden der Länder kaputtgespart wurden. Wenn es Frau Kramp-Karrenbauer ernst ist mit dem Gesundheitsschutz von Beschäftigten, soll sie sich an dieser Stelle für schnelle Verbesserungen einsetzen.

Eine Billiglösung, mit der die Verantwortung auf die Beschäftigten abgewälzt wird, ist die falsche Antwort auf Probleme beim Arbeitsschutz.“

Quelle:

Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag

Wirtschaft & Gewerkschaft