22. November 2024

ver.di sichert Uniper-Beschäftigte gegen Folgen des Kohleausstiegs ab

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich mit dem Vorstand der Uniper SE auf eine soziale Absicherung für die vom Auslaufen der Kohleverstromung betroffenen Beschäftigten geeinigt. Der Tarifvertrag sieht einen grundsätzlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen ebenso vor wie eine substanzielle Aufstockung des staatlichen Anpassungsgelds durch das Unternehmen. Die Tarifkommission der Gewerkschaft ver.di hat dem Vertragswerk bereits einhellig zugestimmt.

„Der Tarifvertrag ist ein ganz wichtiger Baustein für einen sozialverträglichen Strukturwandel des bisher maßgeblich von der Kohleverstromung geprägten Uniper-Konzerns“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Immo Schlepper. „Wir müssen die Transformation unserer Energieversorgung nicht nur klima-, sondern auch sozialverträglich gestalten. ver.di und Uniper zeigen mit diesem Tarifvertrag, wie das geht.“ Jüngere bekämen Möglichkeiten der Weiterbildung und Qualifizierung, um sich neu zu orientieren, und Ältere erhielten attraktive Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsleben.

Mit der Vereinbarung werden die Vorgaben des beschlossenen Kohleausstiegsgesetzes erfüllt. Ohne einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung über die Regelung des Personalabbaus können Betreiber von Steinkohlekraftwerken ihre Standorte nicht zu den staatlichen Auktionen anmelden, um Entschädigungen für das Abschalten der Anlagen zu erhalten. Diese Sicherheiten hatten die Gewerkschaften im Kohlekompromiss durchgesetzt – ebenso wie ein staatliches Anpassungsgeld für von Personalabbau betroffene Beschäftigte ab 58 Jahren.

Im Einzelnen sieht die Vereinbarung unter anderem den grundsätzlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen auch noch fünf Jahre, nachdem das letzte in Betrieb befindliche Kraftwerk im Uniper-Konzern stillgelegt worden ist, vor; aller Voraussicht nach wird Datteln IV dieses letzte Kraftwerk sein. Zudem wurde eine Aufstockung des Arbeitgebers auf das staatliche Anpassungsgeld für Beschäftigte ab Vollendung des 58. Lebensjahres vereinbart, die diese Leistung für fünf Jahre bekommen, um anschließend die vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen zu können. Vorgesehen sind darüber hinaus Angebote zur Weiterbildung/Qualifizierung für andere Aufgaben innerhalb des Unternehmens für einen Zeitraum bis zu 24 Monaten ebenso wie Angebote für einen Wechsel in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft bei Fortzahlung der aktuellen Vergütung für die Dauer von bis zu drei Jahren. Darüber hinaus sind weitere Regelungen zu Abfindungsangeboten vereinbart worden.

Der Tarifvertrag gilt für die direkt in den Kohlekraftwerken beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Wilhelmshaven, Gelsenkirchen/Scholven, Petershagen/Heyden und Staudinger) und für die indirekt Betroffenen, die in der Düsseldorfer Zentrale und in einzelnen Gesellschaften des Uniper-Konzerns Service- und Unterstützungsfunktionen für die Kraftwerke leisten.

Uniper gehört zu den größten deutschen Stromproduzenten und betreibt bundesweit Kohle-, Gas- und Wasserkraftwerke. Uniper hat rund 11.500 Beschäftigte insgesamt, davon rund 4.000 in Deutschland.

Quelle:

ver.di

Wirtschaft & Gewerkschaft