21. November 2024

Verbot von Werkverträgen: Fleischwirtschaft strebt Tarifvertrag für Zehntausende Beschäftigte an

Die Unternehmen der Fleischwirtschaft wollen als Reaktion auf das geplante Verbot von Werkverträgen mit der Gewerkschaft NGG über einen flächendeckenden Tarifvertrag verhandeln. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Theo Egbers, Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses der Fleischwirtschaft, sagte dem Blatt: „Wir wollen eine Lösung und streben zeitnahe Gespräche mit der Gewerkschaft NGG an.“

In dem Vertrag sollen nach Aussage von Egbers Fragen wie Mindestlohn, Wohnunterbringung der Arbeiter sowie der mögliche Einsatz von Leiharbeitern geklärt werden. Er sagte: „Was die Höhe eines möglichen Mindestlohns angeht, sind wir offen. Details gilt es in den Verhandlungen zu klären.“

Käme es zu einer Einigung, hätte diese Gültigkeit für mehrere Zehntausend Beschäftigte in der Branche – auch für diejenigen, die bislang von Subunternehmern im Rahmen der Werkverträge in die Schlachthöfe geschickt werden. Das Bundeskabinett hatte kürzlich das Verbot der Werkverträge in der Fleischbranche ab 2021 beschlossen. Das geplante Gesetz, das im September im Bundestag beraten werden soll, untersagt den Fleischherstellern allerdings auch den Einsatz von Leiharbeitern und erschwert die Zusammenarbeit von Tochterunternehmen.

Egbers sagte der „NOZ“: „Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form stellt eine Benachteiligung der Betriebe der Fleischwirtschaft dar. Hier soll verboten werden, was in allen anderen Branchen der Lebensmittelproduktion und darüber hinaus erlaubt bleibt.“ Offenbar will die Fleischwirtschaft über den Tarifvertrag gesetzliche Regelung über das Werkvertragsverbot hinaus verhindern. Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Geflügelwirtschaft, betonte: „Wir wollen den Wandel in der Fleischwirtschaft tarifvertraglich gestalten. Die Sozialpartner sind näher an der Sache als der Gesetzgeber und können flexibel reagieren.“

NGG-Sprecherin Karin Vladimirov sagte der „NOZ“: „Es finden noch keine Verhandlungen statt, wir wären aber bereit dazu.“ Sie betonte aber auch: „Das alles wäre kein Ersatz für das Gesetz.“

Quelle:

ots / presseportal.de

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