24. November 2024

Kommentar der Russischen Botschaft zum Fall Nawalny

Am 2. September 2020 wurde der Botschafter der Russischen Föderation ins Auswärtige Amt eingeladen und über den Inhalt der Erklärung der Bundesregierung im s.g. Fall Nawalny unterrichtet. Hierbei wurden dem Botschafter jedoch keine auf Fakten basierten Unterlagen übergeben.

Von der deutschen Seite erwarten wir eine möglichst zeitnahe Antwort auf das Rechtshilfeersuchen der russischen Generalstaatsanwaltschaft, das am 27. August 2020 an das Bundesamt für Justiz im Rahmen der Überprüfung in Sachen der Krankenhauseinlieferung von Alexej Nawalny gerichtet wurde. Wir rufen unsere Partner auf, jedwede Politisierung dieses Vorfalls zu vermeiden und sich ausschließlich auf glaubwürdige Fakten zu stützen, die hoffentlich schnellstmöglich geliefert werden. Wir rechnen mit vollwertiger Zusammenarbeit und Informationsaustausch unter Einbeziehung der bestehenden bilateralen rechtlichen Mechanismen.

Quelle:

Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland

Russland