Ein Schritt zum Frieden
Wird das Friedensabkommen zwischen Khartum und den bewaffneten sudanesischen Rebellengruppen vom 31. August eingehalten werden? Skeptisch stimmt, dass es 2006 und 2011 bereits zwei im Wesentlichen von denselben Akteuren unterzeichnete Abkommen gab, die aber wirkungslos blieben. In den Konflikten in großen Teilen des Sudan sind nach UN-Angaben seit 2003 etwa 300.000 Menschen getötet worden.
Doch einen entscheidenden Unterschied gibt es zu den beiden gescheiterten Übereinkünften. Omar al-Baschar, seit 1989 brutaler Herrscher des Sudan, wurde im April vergangenen Jahres nach monatelangen Massenprotesten vom Militär gestürzt. Eine aus sechs Zivilisten und fünf Militärs – unter Letzteren auch berüchtigte Schlächter der Al-Baschir-Diktatur – bestehende Übergangsregierung führt seit August 2019 das Land und hat sich offenbar tatsächlich dessen Befriedung zum Ziel gesetzt.
Das in der Hauptstadt des 2011 abgespaltenen Südsudan, in Juba, nach fast einjährigen Verhandlungen unterzeichnete Abkommen erstreckt sich hauptsächlich auf die Regionen Darfur, Südkordofan und Blue Nile. Unterzeichnet haben es Abdallah Hamdok und General Abdel Fattah al-Burhan als Vertreter des zivilen und des militärischen Teils der Übergangsregierung auf der einen Seite. Auf der anderen die Rebellengruppen „Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung“ und die „Sudanesische Befreiungsarmee“ (SLA), beide aus der westlichen Provinz Darfur, sowie die Sudanesische Volksbefreiungsbewegung Nord (SPLM-N), die in Südkordofan und Blue Nile präsent ist. In einer Übergangszeit von drei Jahren sollen diese Gruppen drei Sitze im Souveränen Rat, fünf Ministerressorts und ein Viertel der Sitze im Übergangsparlament erhalten.
Ein großes Fragezeichen steht hinter der Entwicklung des Friedensprozesses: Nicht unterzeichnet haben das Verhandlungsergebnis eine von Abdelasis al-Hilu geführte Abspaltung der SPLM-N und die Sudanesische Befreiungsbewegung. Die Begründung al-Hilus lautete, das Abkommen garantiere nicht die Zukunft des Sudan als säkularer Staat.
Die Verweigerer sind einflussreich in ihren Regionen, gut bewaffnet und ebenso gut organisiert. Falls der Forderung nach Religionsfreiheit nicht stattgegeben werde, droht al-Hilu sogar mit der Abspaltung der Nuba-Berge in Südkordofan und Teilen der Region Blue Nile. Im Sudan gilt seit 30 Jahren die Scharia, das islamische Rechtssystem, in ihrer strengen Ausprägung. Islamisten genießen noch immer große Autorität in der Bevölkerung, so dass die Übergangsregierung offenbar befürchtet, an Unterstützung in der Öffentlichkeit zu verlieren, wenn sie der Forderung al-Hilus nachgibt.
Trotz dieser erheblichen Hindernisse scheint das Abkommen ein wichtiger Schritt auf dem noch langen Weg des Sudan zum Frieden zu sein. Um diesen Weg weitergehen zu können, wäre auch die wirtschaftliche Gesundung nötig. Die ist aber nicht in Sicht.
In den letzten Jahren wurden zwar einige der gegen das Al-Baschir-Regime auferlegten Sanktionen aufgehoben, das Land ist aber immer noch von Krediten des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank abgeschnitten. Die wären dringend nötig, um sich von den Verwüstungen der letzten 30 Jahre und dem Verlust des Großteils der nationalen Ressourcen durch die Abspaltung des Südsudan zu erholen, doch immer noch steht der Sudan – mit dem Iran und Syrien – auf der US-Liste der angeblich den Terrorismus unterstützenden Staaten, weil sich Osama Bin Laden in den frühen Neunzigern einige Zeit dort aufgehalten hat. Als US-Außenminister vor zwei Wochen in Khartum als letzter Hauptstadt seiner Nahostreise Station machte, offerierte er der Übergangsregierung einen Deal, der auch als Schutzgelderpressung durchgehen könnte. Wie vorher Staaten der Arabischen Halbinsel forderte Pompeo die Übergangsregierung in Khartum auf, ihr Verhältnis zu Israel zu „normalisieren“. Gegen die Zahlung von 330 Millionen Dollar für „Terrorschäden“ könne dann der Sudan von der Terrorliste gestrichen werden.
Informationsminister Saleh erklärte, für die „Normalisierung“ der Beziehungen zu Israel habe die Übergangsregierung kein Mandat. Die Geldforderung ist für den Sudan nicht bezahlbar: Bei einer Bevölkerung von 43 Millionen ist dort jeder vierte Mensch von Nahrungsmittelknappheit bedroht, die Inflationsrate des Sudanesischen Pfund beträgt rund 130 Prozent. Bei einem Bruttoinlandsprodukt von 58,24 Milliarden US-Dollar im Jahr 2017 – die letzte veröffentlichte Zahl, klar ist aber, dass sie seither gesunken ist –, das pandemiebedingt in diesem Jahr ins Bodenlose abstürzen wird, ist Pompeos Forderung nicht einmal verhandelbar. Das heißt aber: Es gibt weiterhin keine Kredite.
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