Es bleibt dabei: Kein verkaufsoffener Sonntag in Oldenburg
Auch die nächste Instanz gibt ver.di Recht: Der Einspruch der Stadt Oldenburg gegen die Entscheidung der Vorinstanz wurde vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg zurückgewiesen. Damit bestätigt sich erneut die Auffassung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), dass alleine die wirtschaftliche Situation des Handels kein hinreichender Sachgrund für eine Sonntagsöffnung sein kann.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Beschwerde der Stadt Oldenburg gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zu den geplanten Sonntagsöffnungen am 13. September, 4. Oktober und 11. November zurückgewiesen. Damit bleibt die Allgemeinverfügung außer Vollzug, es darf an den Sonntagen nicht geöffnet werden.
„Das ist ein Erfolg für die Beschäftigten im Einzelhandel, ein Erfolg für die Sonntagsruhe und eine große Chance für die Städte und Kommunen in Niedersachsen, die Innenstädte auf nachhaltigere Weise zu beleben als ausschließlich durch verkaufsoffene Sonntage“, begrüßt die Landesfachbereichsleiterin Sabine Gatz das Urteil. Mit dieser unanfechtbaren Entscheidung wird klargestellt, dass in Niedersachsen Sonntagsöffnungen alleine mit der Begründung der Corona-Folgen nicht zulässig seien. Sie macht gegenüber den Kommunen deutlich, dass auch der ver.di viel daran liegt, dass die Innenstädte weiter vielfältig und belebt bleiben, die Sonntagsöffnung aber viel zu kurz greife, denn Innenstädte lebten auch von Kultur und Diversität. „Hier fehlt es an Konzepten, die Innenstadt ohne dauerhaften Konsum attraktiv zu halten“, so Gatz. Sie freue sich, dass der im Grundgesetz verankerte besondere Schutz des Sonntags erhalten bleibe.
„Dass dieser Sonntag so nicht genehmigungsfähig war, hätte die Stadt Oldenburg ganz ohne richterliche Entscheidung wissen können. Wir müssen wohl in Oldenburg wieder mehr ins Gespräch kommen, um zukünftig juristische Entscheidungen zu vermeiden. Dazu gehöre aber auch Vertrauen in Gewerkschaft seitens der Politik“, sagt der örtlich zuständige Gewerkschaftssekretär Arne Brix.
ver.di wünsche sich, dass die Intensität und Energie, mit der aktuell um Sonntagsöffnungen debattiert werde, stattdessen für einen Diskurs um die konzeptionell nachhaltige Entwicklung der Innenstädte, Quartiere und Ortskerne genutzt werde und die Städte und Kommunen dabei den Schutz der Beschäftigten nicht aus dem Auge verlieren.
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