25. November 2024

Griechische Regierung degradiert Flüchtlinge zur politischen Verhandlungsmasse

PRO ASYL bezeich­net die Hal­tung der grie­chi­schen Regie­rung als völ­lig inak­zep­ta­bel. Sie ver­ab­schie­det sich von Men­schen­wür­de und Men­schen­recht. Am 7. Tag nach der Kata­stro­phe sind die Betrof­fen immer noch weit­ge­hend schutz­los ohne aus­rei­chen­de Ver­sor­gung. Die grie­chi­sche Regie­rung degra­diert Flücht­lin­ge zur poli­ti­schen Ver­hand­lungs­mas­se, will Haft­la­ger durch­set­zen und nur weni­gen Aner­kann­ten die Aus­rei­se erlau­ben.

PRO ASYL for­dert die Bun­des­re­gie­rung auf, sich dem ent­ge­gen­zu­stel­len und alle Schutz­su­chen­de von den grie­chi­schen Inseln zu eva­ku­ie­ren. Die heu­te von Mer­kel und See­hofer ange­kün­dig­te Auf­nah­me von 1500 Kin­dern und Fami­li­en ist nicht aus­rei­chend, zumal dies auch noch teil­wei­se Aner­kann­te sein sol­len.

Der grie­chi­sche Minis­ter­prä­si­dent Kyria­kos Mit­sota­kis hat­te ges­tern ange­kün­digt, dass kein ein­zi­ger Flücht­ling aus Moria aus­rei­sen darf. Schutz­su­chen­de sol­len im neu­en, pro­vi­so­ri­schen Lager ein­ge­sperrt auf den Abschluss ihres Asyl­ver­fah­rens war­ten. Die Zustän­de sind seit Jah­ren skan­da­lös, der Zugang zum Rechts­staat ist nicht gewähr­leis­tet.
Auch die Aus­sa­ge, nur Aner­kann­te von den Inseln weg­zu­brin­gen, ver­kennt dras­tisch die Lage aner­kann­ter Geflüch­te­ter auf dem Fest­land. Die Situa­ti­on der Aner­kann­ten in Grie­chen­land ist per­spek­tiv­los. Die ohne­hin schwie­ri­ge Situa­ti­on wur­de durch Geset­zes­än­de­run­gen der grie­chi­schen Regie­rung dra­ma­tisch ver­schärft.

Eine Grup­pe in exis­ten­zi­el­ler Not­la­ge wird gegen eine ande­re aus­ge­spielt. Die grie­chi­sche Regie­rung führ­te mit Rücken­de­ckung der ande­ren EU-Staa­ten die Situa­ti­on auf den Inseln sowie auf dem Fest­land her­bei. PRO ASYL befürch­tet, dass sie und die EU-Kom­mis­si­on die­se Situa­ti­on nun dafür nut­zen, um Asyl­ver­fah­ren in geschlos­se­nen Lagern an der Gren­ze mit Umver­tei­lung aus­ge­wähl­ter Aner­kann­ter durch­zu­set­zen. Nächs­te Woche will die EU-Kom­mis­si­on ihren Vor­schlag vor­stel­len. Die Ideen wur­den in Deutsch­land mit­ent­wi­ckelt.

Wäh­rend Deutsch­land dar­um strei­tet, wie vie­le auf­ge­nom­men wer­den sol­len, wird par­al­lel ein Sys­tem der Grenz­la­ger mit kata­stro­pha­len Aus­wir­kun­gen auf den Zugang zum Recht auf Asyl zemen­tiert. In Haft­la­gern an der Gren­ze gibt es kei­ne fai­ren Asyl­ver­fah­ren. Die dort Fest­sit­zen­den sol­len solan­ge aus­har­ren, bis sie zer­mürbt sind oder in die Tür­kei und ande­re Staa­ten abge­scho­ben wer­den kön­nen.

Zur Situa­ti­on von Aner­kann­ten

Die Situa­ti­on der Aner­kann­ten in Grie­chen­land ist in der Tat hoff­nungs- und per­spek­tiv­los. Aller­dings wur­de die ohne­hin schwie­ri­ge Situa­ti­on durch die Geset­zes­än­de­run­gen genau die­ser grie­chi­schen Regie­rung dra­ma­tisch ver­schärft.

Seit dem Regie­rungs­wech­sel in Grie­chen­land im Juli 2019 haben sich die Lebens­be­din­gun­gen für Men­schen mit inter­na­tio­na­lem Schutz wei­ter ver­schlech­tert. Im April 2020 erklär­te der neue Minis­ter für Migra­ti­on und Asyl, Notis Mitara­kis, dass Per­so­nen, die einen Schutz­sta­tus erhal­ten, »von die­sem Zeit­punkt an ver­pflich­tet sind, für sich selbst zu sor­gen, so wie es jeder Bür­ger tut«.

Die­se Leit­li­nie wird in den jüngs­ten Geset­zes­än­de­run­gen deut­lich. Der Zugang zur staat­li­chen Hil­fe bleibt für aner­kann­te Flücht­lin­ge man­gel­haft, ein umfas­sen­des Inte­gra­ti­ons­pro­gramm ist wei­ter­hin nicht vor­han­den. Durch hohe Vor­aus­set­zungs­ket­ten sind ele­men­ta­re Leis­tun­gen wie die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung für vie­le nicht zugäng­lich.

Geset­zes­no­vel­le setzt Aner­kann­te auf die Stra­ße

Bis­her wur­den inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­te in Grie­chen­land, die wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens in einer tem­po­rä­ren Auf­nah­me­ein­rich­tung gelebt hat­ten, nach posi­ti­vem Abschluss des Asyl­ver­fah­rens wei­te­re 6 Mona­te in den Unter­künf­ten gedul­det. Ab 1. Mai sind nun alle Per­so­nen ver­pflich­tet, 30 Tage nach Bekannt­ga­be des Schutz­sta­tus die tem­po­rä­ren Woh­nun­gen und Lager zu ver­las­sen. Ledig­lich in beson­de­ren Här­te­fäl­len ist eine Ver­län­ge­rung mög­lich.

Trotz zahl­rei­cher War­nun­gen der grie­chi­schen Zivil­ge­sell­schaft und des UNHCR wur­den somit 11.237 Men­schen auf­ge­for­dert, ihre Unter­künf­te am 01. Juni zu ver­las­sen. Vie­le sind der Auf­for­de­rung nach­ge­kom­men. Hin­zu kom­men Tau­sen­de inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­te, die bereits obdach­los sind, inof­fi­zi­ell in Camps oder unter ande­ren unzu­mut­ba­ren Woh­nungs­be­din­gun­gen leben, weil sie nie in Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen leben konn­ten, oder die­se bereits ver­las­sen muss­ten. Und die Zahl der Betrof­fe­nen steigt mit jeder Per­son, die einen Schutz­sta­tus erhält.

Der Irr­lauf durch die Behör­den

Theo­re­tisch soll­ten Schutz­be­rech­tig­ten sozia­le Rech­te wie Sozi­al­leis­tun­gen, Leis­tun­gen des Gesund­heits­sys­tems und die Unter­brin­gung in Obdach­lo­sen­ein­rich­tun­gen offen ste­hen. Dafür wird eine Viel­zahl von Doku­men­ten benö­tigt. Die Aus­stel­lung die­ser Doku­men­te ist pro­ble­ma­tisch, da sie an Vor­aus­set­zun­gen geknüpft sind, die vie­le inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­ten nicht erfül­len und teils wech­sel­sei­tig vom Vor­han­den­sein wei­te­rer Doku­men­te abhän­gig sind. Das führt dazu, dass die wenigs­ten inter­na­tio­nal Schutz­be­rech­tig­ten in der Lage sind, sie zu beschaf­fen und von den begrenz­ten Hilfs­an­ge­bo­ten aus­ge­schlos­sen blei­ben.

Ein Bei­spiel die­ser end­lo­sen Schlei­fe ist die grie­chi­sche Steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (AFM) – sie wird benö­tigt um eine Woh­nung zu mie­ten, eine Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer (AMAK) zu bean­tra­gen und Zugang zum Arbeits­markt und zur Sozi­al­hil­fe zu erhal­ten und ein Bank­kon­to zu eröff­nen. Um sich für die Aus­stel­lung der AFM beim Finanz­amt zu regis­trie­ren, ist ein Nach­weis über den Wohn­sitz not­wen­dig. Men­schen, die obdach­los sind oder einen ent­spre­chen­den Nach­weis nicht vor­le­gen kön­nen, erhal­ten kei­ne Steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer. Zwar wür­de auch ein Nach­weis über die Woh­nungs­lo­sig­keit zur Aus­stel­lung genü­gen, der aller­dings ist für vie­le fast unmög­lich zu bekom­men. Der Nach­weis ist an die Bedin­gung geknüpft, dass Streetworker*innen der Stadt Athen Obdach­lo­se per­sön­lich auf der Stra­ße antref­fen.

Schei­tern betrof­fe­ne Per­so­nen mit inter­na­tio­na­lem Schutz an der Aus­stel­lung einer Steu­er-ID, erhal­ten sie auch kei­ne Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer (AMKA), die aller­dings Grund­vor­aus­set­zung ist, um Zugang zum schwer gebeu­tel­ten Gesund­heits­sys­tem und Arbeits­markt zu erhal­ten. Wer kei­ne Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer hat, muss die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lung selbst tra­gen. Nicht nur in Fäl­len, in denen eine regel­mä­ßi­ge fach­ärzt­li­che Behand­lung not­wen­dig ist, kön­nen sich Betrof­fe­ne eine medi­zi­ni­sche Behand­lung daher nicht leis­ten.

Der Bericht »Reco­gnis­ed but unpro­tec­ted: The situa­ti­on of refu­gees in Vic­to­ria Squa­re« (August 2020) von PRO ASYL / Refu­gee Sup­port Aege­an doku­men­tiert die Situa­ti­on vul­nerabler afgha­ni­scher Fami­li­en, die im Som­mer 2020 beglei­tet wur­den. Der Bericht zeigt, dass selbst Fami­li­en mit klei­nen oder kran­ken Kin­dern kei­ne Hil­fe erfah­ren und statt­des­sen Opfer von Poli­zei­ge­walt wer­den.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Lage aner­kann­ter Flücht­lin­ge fin­den Sie hier.

Quelle:

Pro Asyl

Griechenland