Freispruch für #NoNPOG-Aktive: ver.di kritisiert stattgefundenen Prozess
Freispruch erster Klasse für Juana Zimmermann: Die ver.di-Aktive und Sprecherin des Bündnisses „#noNPOG“ gegen das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ist vom Vorwurf entlastet worden, am Rande der Kundgebung am 11. Mai 2019 zu Straftaten aufgerufen zu haben. Zimmermann will auch in Zukunft streitbar bleiben: „Es ist erschreckend zu erleben, wie schnell es gehen kann, Beschuldigte in einem Strafverfahren zu werden, ohne selbst etwas Strafbares getan zu haben. Dennoch lasse ich mich nicht einschüchtern und werde weiter meine Meinung öffentlich vertreten!“
Die stellvertretende Landesleiterin Andrea Wemheuer begrüßt das Urteil: „Dieser Prozess hätte niemals stattfinden dürfen.“
Zimmermann, die Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der ver.di-Jugend im Landesbezirk Niedersachsen/Bremen ist, war aufgrund falscher Aussagen von Polizist*innen angeklagt worden. Sie habe von der Bühne aus als Moderatorin der #noNPOG-Demo zu Straftaten aufgerufen. Während des Prozesses stellten sich die Beschuldigungen als haltlos heraus. Dass es trotzdem zu einem Verfahren gekommen war, stimmt ver.di besorgt. „Das zeigt, dass es enge Grenzen für die Arbeit der Polizei geben muss. Wir sind weiterhin der Meinung, dass dieses Polizeigesetz zu weitgehende Freiheiten zulässt“, kritisiert Wemheuer mit Blick auf die möglichen Durchsetzungs- und Präventivgewahrsam und die Überwachungsmaßnahmen.
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