Deutsche Post: Tarifabschluss erreicht
In der dritten Runde der Tarifverhandlungen bei der Deutschen Post AG haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Arbeitgeber für die bundesweit rund 140.000 Tarifbeschäftigten auf eine Entgeltsteigerung in zwei Stufen, deutlich höhere Auszubildenden-Vergütungen und eine Verlängerung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31. Dezember 2023 geeinigt. „Das ist ein gutes Verhandlungsergebnis, das für die Beschäftigten eine nachhaltige Lohnerhöhung, Sicherheit und Perspektive bringt. Ohne das starke Engagement unserer Mitglieder wäre dies so nicht möglich gewesen“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführerin Andrea Kocsis. So hätten sich in den vergangenen zwei Wochen an sechs Streiktagen rund 22.000 Beschäftigte an über 300 Standorten an Warnstreiks beteiligt.
Die ver.di-Konzerntarifkommission hat das Tarifergebnis auf ihrer Sitzung am Mittwoch (23. September) einstimmig angenommen. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten bis zum 31. Dezember 2022.
Im Einzelnen sieht das Tarifergebnis eine Lohnerhöhung von 3,0 Prozent zum 1. Januar 2021 und weiteren 2,0 Prozent zum 1. Januar 2022 vor. Die Vergütun-gen für Auszubildende und dual Studierende steigen zum 1. Januar 2021 um 50 Euro monatlich; zum 1. Januar 2022 erhöhen sie sich um weitere 40 Euro. Zur Würdigung des Engagements besonders in den letzten Monaten erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit über der Hälfte der Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft erhalten ebenfalls die volle Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro; Teilzeitbeschäf-tigte mit einer Wochenarbeitszeit bis einschließlich der Hälfte der Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft erhalten einmalig 150 Euro. „Damit profitieren Teilzeitbe-schäftigte überproportional von der Einmalzahlung“, so Kocsis. Auszubildende und dual Studierende erhalten einmalig 150 Euro.
Zudem einigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, die Postzulage für Beamte bis zum 31. Dezember 2022 fortzuschreiben. Darüber hinaus wird der Schutz vor der Fremdvergabe von Zustellbezirken um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die bestehende Wahloption für Beschäftigte, Lohnerhöhungen in Freizeit umzuwandeln, wurde auf bis zu 202 Stunden im Kalenderjahr erweitert.
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