Weiterer Gerichtstermin: Rote Hilfe klagt gegen »Verfassungsschutz«
Am 18. September 2020, fand die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Bremen statt. Gegenstand der Verhandlung ist die Bewertung des bundesweiten Solidaritätsvereins Rote Hilfe e.V. als angeblich „gewaltorientiert“ in den schriftlichen Berichten des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz Bremen“ seit dem Jahr 2016.
Die Rote Hilfe e.V. hatte gegen den VS-Bericht 2016 geklagt und Recht bekommen; der Begriff musste vorerst gestrichen werden. Im anschließenden Verfahren war durch fadenscheinige Begründungen die Zuschreibung wieder zugelassen worden. Die Innenbehörde hatte Rechtsmittel eingelegt, woraufhin der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) verhandelt wurde. Dieses verlangte eine inhaltliche Erklärung im VS-Bericht.
Seither heißt es in diesem, dass die Rote Hilfe e.V. nicht selbst gewalttätig agiere, aber eine „gewaltunterstützende und -befürwortende Einstellung“ habe und weiter dem gewaltorientierten Linksextremismus zuzurechnen sei.
Beim gestrigen Prozesstermin wurde die Sachlage erneut erörtert. Eine Entscheidung wird dem Verein zugestellt.
„Beim Verhandlungstermin konnte erneut nichts vorgebracht werden, was die Zuschreibung der ‚Gewaltorientierung‘ auch nur im Ansatz rechtfertigt. Zum Beispiel ist es bezeichnend, dass die von dem Verfassungsschutz vorgelegten Artikel, die das belegen sollen, gar nicht aus unserer Feder stammen. Die Unterstützung von Repression betroffenen linken Aktivist*innen sind Einzelfallentscheidungen bei Konflikten mit den Repressionsbehörden. Daraus eine ‚Gewaltorientierung‘ abzuleiten, ist absurd. Die Anschuldigungen gegen unsere Solidaritätsarbeit sind politisch motiviert. Sie sollen unser Ansehen in den sozialen Bewegungen schädigen und unsere Arbeit erschweren.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
„Seit über 40 Jahren leistet unser Verein wichtige Arbeit. Neben der Unterstützung betroffener Aktivist*innen thematisiert die Rote Hilfe e.V. Fälle von Polizeigewalt und wendet sich gegen Gesetzesverschärfungen. Wir verteidigen wir politische Grundrechte, führen Kampagnen für die Freilassung inhaftierter Aktivist*innen und Journalist*innen auf der ganzen Welt durch und sind damit ein notwendiges gesellschaftliches Gegengewicht zur Kriminalisierung linker Bewegungen und Einzelpersonen. Wir weisen den Vorwurf der ‚Gewaltorientierung‘ nochmals entschieden zurück. Nun warten wir erst einmal die Entscheidung des Gerichts ab. Je nach Ausgang prüfen wir weitere rechtliche Schritte. Die Rote Hilfe e.V. wird sich auch weiterhin gegen jeden Versuch der Stigmatisierung ihrer Arbeit politisch und juristisch zur Wehr setzen. Um dies zu unterstreichen, hat unsere Ortsgruppe am Morgen vor der Verhandlung eine Kundgebung vor der Glocke an der Domsheide durchgeführt, bei der wir die Öffentlichkeit über die Machenschaften des Inlandsgeheimdienstes informiert und unsere Forderungen öffentlich vorgetragen haben.“
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