Nürnberger Klinikum behindert Warnstreik
Im Rahmen der Warnstreiks im öffentlichen Dienst kommt es insbesondere an Krankenhäusern zu Einschüchterungsmaßnahmen streikbereiter Belegschaften. Ein Beispiel ist das Nürnberger Klinikum, mit 7.000 Beschäftigten einer der größten kommunalen Arbeitgeber der Stadt, an dem die Gewerkschaft ver.di für Donnerstag zu einem eintägigen Warnstreik aufgerufen hat. Vorausgegangen waren mehrere Aktionen für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen einer ursprünglich kaum organisierten Belegschaft. Die Klinikleitung reagierte unter anderem mit einem zeitweiligen Hausverbot für ver.di-Vertreter und der Entfernung ehrenamtlicher Kollegen vom Klinikgelände durch die Security, weil sie die die Belegschaft informieren wollten.
Zuletzt zwang sie den Personalrat durch Androhung einer einstweiligen Verfügung, eine ver.di-Pressemitteilung aus dem Intranet zu nehmen und verweigerte die Unterzeichnung einer Notdienstvereinbarung. ver.di wirft der Klinikleitung vor, den Beschäftigten ihr Streikrecht zu verweigern. Gewerkschaftssekretär Martin Schmalzbauer berichtete gegenüber den „Nürnberger Nachrichten“, dass Beschäftigte einseitig zum Notdienst verpflichtet werden sollten. In der Regel, so Schmalzbauer, stehe in solchen Vereinbarungen, dass der Arbeitgeber den Notdienst mit nicht streikbereiten Kollegen besetzt. Falls es keine Einigung über den Notdienst geben sollte, werde trotzdem gestreikt, betonte Schmalzbauer. „Wir werden uns dann einseitig an die von uns vorgelegte Notdienstvereinbarung halten.“
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