23. November 2024

Thüringen plant weitere Sonntagsöffnung im Advent

Die Ankündigung von Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, einen weiteren Sonntag im Advent die Öffnung der Läden zu genehmigen, stößt bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft auf heftige Kritik.

„Das Umsatzinteresse von Einzelhändlern kann nicht als „öffentliches Interesse“ angesehen werden“, sagt der ver.di Fachbereichsleiter für den Handel, Jörg Lauenroth-Mago.

Es herrsche weder ein Versorgungsnotstand, noch seien die Öffnungszeiten an den verbleibenden sechs Wochentagen zu kurz, um eine ausreichende Versorgung sicher zu stellen.

„Wir brauchen in der aktuellen Situation mehr Ruhe und Besonnenheit. Auch Beschäftigte im Einzelhandel müssen entspannen und haben ein Recht auf gemeinsame Zeit mit der Familie und mit Freunden“, fordert Lauenroth-Mago.

„Ein weiterer verkaufsoffener Sonntag würde den Stress für die Einzelhandelsbeschäftigten, der in der Vorweihnachtszeit traditionell höher ist, noch verschärfen.“

Die Angst vor Ansteckung und die Sorge um die Einhaltung von Hygienevorschriften beim Einkaufen belasten die Beschäftigten in einem bisher unbekannten Ausmaß. Der Sonntagsschutz dürfe deshalb nicht aufgeweicht werden.

„In mehreren Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes wurde eindeutig klargestellt, dass der freie Sonntag grundgesetzlich geschützt ist. Das Umsatzinteresse des Einzelhandels und ein Erwerbsinteresse rechtfertigen keine Sonntagsöffnungen“, fasst Lauenroth-Mago die aktuelle Rechtsprechung zusammen.

Quelle:

ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

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