GEW: Überbrückungshilfe wiederauflegen, Zeitverträge verlängern, Hochschul-Digitalpakt schmieden!
Aufruf der Bildungsgewerkschaft zum Start des Wintersemesters an den Hochschulen
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Bund, Länder und Hochschulen aufgerufen, möglichst gute Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Wintersemester unter Pandemiebedingungen zu schaffen. „Die Bundesregierung muss die Überbrückungshilfe für in Not geratene Studierende umgehend wieder auflegen und verbessern. Die Hochschulen müssen Zeitverträge mit ihren wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um den Zeitraum pandemiebedingter Beeinträchtigungen, mindestens aber um ein Jahr, verlängern. Bund und Länder müssen die Hochschulen beim Ausbau ihrer digitalen Infrastruktur mit einem Hochschul-Digitalpakt unter die Arme greifen“, stellte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, am Freitag in Frankfurt a.M. die Kernforderungen der Bildungsgewerkschaft mit Blick auf den Semesterstart am Montag vor.
„Es ist eine Katastrophe, dass die Soforthilfe für in Not geratene Studierende ausgerechnet am Vorabend eines neuen Lockdown sang- und klanglos ausgelaufen ist. Weil gastronomische Einrichtungen schließen und Veranstaltungen abgesagt werden müssen, verlieren viele Studierende erneut ihre Jobs. Dabei sind zwei von drei Studierenden auf Erwerbstätigkeit angewiesen. Die Bundesregierung muss ihre am 1. Oktober ausgelaufene Überbrückungshilfe nicht nur wiederauflegen, sondern ausbauen. Die Förderung muss auf bis zu 861 Euro (BAföG-Höchstsatz) aufgestockt, die Bewilligungsvoraussetzungen müssen vereinfacht werden“, sagte Keller.
Die Hochschulen rief der GEW-Vize auf, von der rückwirkend zum 1. März in Kraft getretenen Coronanovelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Gebrauch zu machen. „Zeitverträge mit wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können pandemiebedingt um bis zu ein Jahr verlängert werden – auch über die bisher geltende zulässige Befristungsdauer hinaus. Die Hochschulen sollten das tun, weil Forschung und wissenschaftliche Qualifizierung durch die Coronakrise nach wie vor erheblich beeinträchtigt und verzögert werden“, mahnte Keller.
Zudem komme es jetzt darauf an, die Hochschulen fit fürs digitale Zeitalter zu machen. „Auch nach der Coronakrise wird es einen größeren Bedarf an Online-Studienangeboten als vor der Krise geben. Darauf sind die Hochschulen nicht ausreichend vorbereitet. Bund und Länder müssen mit einem Hochschul-Digitalpakt deren digitale Infrastruktur ausbauen und für eine bessere Unterstützung und Fortbildung der Lehrenden sorgen. Online-Lehre muss endlich angemessen auf die Lehrdeputate angerechnet werden“, betonte der GEW-Hochschulexperte.
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