Stellungnahme des russischen Außenministeriums zur UN-Resolution zum Kampf gegen IS und andere Terrorbanden
Am 17. Dezember hat der UN-Sicherheitsrat einstimmig die von Russland und den USA gemeinsam vorbereitete Resolution 2253 zum Kampf gegen IS und andere terroristische Organisationen und zur Förderung von Maßnahmen zwecks Unterbindung der Finanzierung der Terroristen verabschiedet. Als Mitverfasser dieses russisch-amerikanischen Projekts hatten 68 UN-Mitgliedsländer mitgewirkt.
In dem Dokument ist ein Komplex von Maßnahmen zur Förderung der Entdeckung und Unterbindung der illegalen Finanzierung von IS und den mit ihm verbundenen Gruppierungen, zur Förderung der entsprechenden Beobachtungs- bzw. Sanktionsmechanismen der UNO enthalten. Es ist auch vorgesehen, dass das Potenzial der Gruppe zur Entwicklung von Finanzmaßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche bei dieser Arbeit intensiv eingesetzt wird.
Bei der in Übereinstimmung mit dem Artikel VII der UN-Charta verabschiedeten Resolution handelt es sich großenteils um die Fortsetzung der von Russland initiierten Arbeit zwecks Unterbindung des illegalen Handels (vor allem des Ölhandels) mit IS, der al-Nusra-Front und anderen terroristischen Gruppierungen. Dadurch wird die Aufgabe zur Erfüllung der Resolution 2199 extra hervorgehoben. Leider sind derzeit nicht alle Staaten wirklich gewissenhaft in Bezug auf ihre Verpflichtungen zur Unterbindung der Finanzierung von IS. Vor allem werden vom IS exportierte Ölprodukte unter Mitwirkung der Türkei abgesetzt.
Im neuen Dokument ist der Aufruf zur vollständigen Koordinierung der Aktivitäten verschiedener Staaten bei der Ermittlung von mit der Finanzierung von IS, al-Qaida und mit ihnen assoziierten Organisationen verbundenen Verbrechen enthalten, darunter zur Heranziehung der Schuldigen zur Verantwortung. Ein besonderer Akzent wird in dieser Hinsicht auf das Zusammenwirken mit den Ländern gesetzt, auf dessen Territorium bzw. gegen dessen Staatsbürger Terroranschläge verübt wurden.
In der Resolution wird die Unabhängigkeit von IS von der al-Qaida hervorgehoben. Seine Tätigkeit wird als größte Terrorgefahr betrachtet. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, den zuständigen Sanktionsausschuss des UN-Sicherheitsrats umzubenennen und seine Vollmachten zu ändern. Ab sofort ist das der Ausschuss für Sanktionen gegen IS und al-Qaida. Ähnlich wurde auch die Sanktionsliste geändert, der zufolge gegen die Terroristen und ihre Mithelfer Maßnahmen wie die Sperrung ihrer Aktiva, Unterbindung der Finanzierung bzw. anderer Wirtschaftsressourcen, Reiseverbot und Waffenembargo ergriffen werden.
Die Resolution beauftragt zudem den UN-Generalsekretär mit der Vorbereitung eines Berichts über die IS-Aktivitäten, darunter über die illegalen Finanzquellen der Terroristen. Wir rechnen damit, dass in diesem Bericht konkrete Informationen und objektive Schätzungen enthalten sein werden.
Wir rufen zur strikten Umsetzung der Bestimmungen der Resolution 2253 durch alle Mitglieder der Weltgemeinschaft auf.
18. Dezember 2015
Quelle: Russisches Außenministerium / RedGlobe