OAS fordert Dialog in Venezuela
Der Ständige Rat der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) hat am Mittwoch (Ortszeit) in Washington einmütig eine Resolution verabschiedet, in der die Konfliktparteien in Venezuela zum Dialog und zu einer friedlichen Lösung der innenpolitischen Lage aufgerufen werden. In der von den Botschaftern der Mitgliedsstaaten verabschiedeten Resolution wird Venezuela »herzlich« die Unterstützung der Organisation angeboten, einen offenen Dialog »zwischen der Regierung, anderen verfassungsmäßigen Autoritäten und allen politischen und gesellschaftlichen Akteuren« zu führen. Zudem werden die Vermittlungsbemühungen der früheren Regierungschefs von Spanien, der Dominikanischen Republik und Panama unterstützt, die vor einigen Tagen in Santo Domingo Regierung und Opposition Venezuelas zu indirekten Verhandlungen zusammengebracht hatten.
Die Formulierungen des Beschlusses unterscheiden sich deutlich vom ursprünglichen Entwurf, den Argentinien eingebracht hatte und der von Barbados, den USA, Honduras, Mexiko und Peru unterstützt worden war. In der Ursprungsfassung war die Regierung Venezuelas gar nicht mehr erwähnt worden, während implizit angebliche Menschenrechtsverletzungen angesprochen wurden. Außerdem war die Rede davon, im Ergebnis des Dialogs müsse die »repräsentative Demokratie« in Venezuela gestärkt werden – tatsächlich jedoch legt die 1999 per Volksentscheid angenommene Verfassung des südamerikanischen Landes fest, dass dort eben keine »repräsentative«, sondern eine »partizipative Demokratie« herrscht. Im Gegensatz zur »repräsentativen Demokratie«, in der das Volk seine Macht der Theorie nach durch Wahlen und Abstimmungen ausübt, soll in der »partizipativen Demokratie« die Bevölkerung direkt in alle sie angehenden Entscheidungen einbezogen werden und sich zum Beispiel über Kommunale Räte selbst verwalten.
Nicht erwähnt wird in der angenommenen Resolution die »Interamerikanische Demokratie-Charta«. Das ist eine Schlappe für OAS-Generalsekretär Luis Almagro, der am Dienstag unter ausdrücklichem Verweis auf diese Charta eine Sondersitzung des Ständigen Rates beantragt hatte, weil in Venezuela die »verfassungsmäßige Ordnung zerbrochen« und die »demokratische Ordnung bedroht« sei.
Die am 11. September 2001 verabschiedete Charta ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, ein Land auszuschließen, wenn dort die demokratischen Regeln verletzt werden. Das ist bisher nur einmal geschehen, nach dem Putsch in Honduras 2009.
Es erscheint derzeit unwahrscheinlich, dass die für eine Suspendierung Venezuelas notwendige Zweidrittelmehrheit zusammenkommt. Die von Almagro beantragte Sondersitzung soll zwischen dem 10. und 20. Juni stattfinden.