ver.di kritisiert Deutsches Rotes Kreuz: Corona-Sonderzahlung darf Beschäftigten nicht vorenthalten werden
In drei Tarifverhandlungsrunden sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Tarifgemeinschaft Deutsches Rotes Kreuz in einigen wesentlichen Punkten vorangekommen; vor allem beim den Themen Entlastung und bei der Aufwertung des noch jungen Berufsbildes Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin liegen die Positionen jedoch noch weit auseinander. Zu einer weiteren Verhandlungsrunde war das DRK nicht bereit. Stattdessen hat die Arbeitgeberseite am heutigen Freitag (27.11.2020) mitgeteilt, die Schlichtung anzurufen.
„Damit wird es aller Voraussicht nach für die Beschäftigten beim DRK keine Corona-Sonderzahlung geben, wie wir sie auch im öffentlichen Dienst mit dem Bund und den Kommunalen Arbeitgebern vereinbart haben“, kritisiert Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Das DRK habe es abgelehnt, hier vorab einen Tarifvertrag zu vereinbaren, um die Auszahlung dieser Sonderzahlung noch in diesem Jahr zu ermöglichen und die strittigen Punkte danach in weiteren Verhandlungsrunden zu einigen. „Wir fordern das DRK auf, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken“, so Bühler. „Die Beschäftigten beim DRK, sei es in der Rettung, den Krankenhäusern, den Altenheimen, Behinderteneinrichtungen, Kitas, Blutspendediensten oder auch im Generalsekretariat haben sich eine Coronaprämie in diesem Jahr mehr als verdient. Sie alle waren und sind aktuell in der Krise extrem gefordert.“
Nach der Ankündigung von ver.di, nun die Beschäftigten des Deutschen Roten Kreuzes in den Streik zu rufen, hat das DRK die Schlichtung angerufen. Wann die Schlichtung beginnen kann und wer die beiden unparteiischen Schlichter sind, ist derzeit noch offen.
Beim Deutschen Roten Kreuz arbeiten bundesweit insgesamt rund 150.000 Menschen. Nur ein Drittel ist über die Bundestarifgemeinschaft DRK tarifgebunden. Die Beschäftigten beim Deutschen Roten Kreuz arbeiten in den Bereichen Senioren; Gesundheit und Prävention; Kinder, Jugend und Familie, Behindertenhilfe, existenzsichernde Hilfen, Migration, Integration und Teilhabe, Erste Hilfe und Notfallrettung; Bevölkerungsschutz und der Bildungsarbeit.
Quelle: ver.di – ver.di kritisiert Deutsches Rotes Kreuz: Corona-Sonderzahlung darf Beschäftigten nicht vorenthalten werden