22. November 2024

Teilerfolg gegen Lohndumping

Bereits vor Jahren sensibilisierte etwa das zuständige Syndikat des OGBL beispielsweise auf der Raststätte Capellen an der A6 die Fernfahrer über ihre Rechte und die in der Logistikbranche zunehmenden Versuche der Unternehmen, Fahrer durch Europa zu schicken, die durch Trickserei nur den Bruchteil des Lohns bekommen, den ihre Kollegen erhalten.

Am Dienstag hatte der auf dem Kirchberg ansässige EuGH nun entschieden, daß die sogenannte Entsenderichtlinie auch für Berufskraftfahrer gilt, die für länderübergreifende Fahrten im Güterverkehr eingesetzt werden. Die große Kammer mit 15 Richtern entschied, daß diese Richtlinie für alle grenzübergreifenden Dienstleistungen innerhalb der EU zum Tragen komme, also auch für den Güterverkehr.

Dies ist für die niederländische Gewerkschaft Federatie Nederlandse Vakbeweging (FNV) ein Erfolg mit Blick auf die Umsetzung der EU-Richtlinie des »Mobilitätspakets«. Sie hatte seit längerer Zeit dafür gekämpft, daß ein Gütertransportunternehmen in den Niederlanden mit Schwestergesellschaften in Deutschland und Ungarn die von diesen Ländern aus entsandten Kraftfahrer nach dem entsprechenden niederländischem Tarifvertrag entlohnt werden.

Nicht nur, daß diese Fahrer nun für die selbe Tätigkeit, die ihre niederländischen Kollegen ausführen, den selben Lohn erhalten: Niederländische Logistikunternehmen seien somit auch vor Lohndumping durch unlautere Wettbewerber geschützt, wie die Gewerkschafter betonten. Denn nun würden etwa Fahrer, die beispielsweise aus osteuropäischen Ländern in die Niederlande entsandt würden, um von dort aus ausschließlich in Nord- oder Westeuropa eingesetzt zu werden, dem niederländischen Tarif unterstehen und nicht mehr für teils erbärmlich niedrige Löhne umherfahren.

Ein »Aber« gibt es dennoch weiterhin: Der EuGH erklärte, es müsse jeweils der Einzelfall geprüft werden. Dazu gehört, wie viel Zeit der betroffene Fahrer beispielsweise in den Niederlanden oder einem entsprechenden Land verbringt, ob er seinen Brummi selbst belädt und ob er sich auch um die Instandhaltung seines Fahrzeuges kümmert.

Trotzdem erwarten sich Gewerkschafter eine gewisse Signalwirkung, nachdem diese Frage in anderen Sektoren, wie der Pflege oder auf dem Bau längst geklärt ist.
Immer wieder war bisher von Lkw-Fahrern aus Osteuropa zu lesen, die monatelang fern der Heimat durch Europa fahren und sich, in ihren Fahrzeugen lebend, in den jeweiligen Bestimmungsländern oder unterwegs von ihrem kargen Lohn kaum etwas vernünftiges zu Essen leisten konnten. Gleichzeitig wurden sie nicht selten zur Zielscheibe für andere Fahrer, welche sie als Billig-Gefahr für den eigenen Job sahen.

Der letzte Fall von größerer Bekanntheit war sicherlich jener um die Firma Jost, welche zwischen 2014 und 2016 über Subunternehmen rund 1.100 osteuropäische Fernfahrer angeheuert hatte, die zwar fast ausschließlich in Belgien fuhren, jedoch unter die Sozialgesetzgebung ihrer Herkunftsländer fielen, unter unwürdigen Bedingungen hausten und Löhne zwischen 400 und 800 Euro bekamen.

Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Lage im Sektor weiter entwickelt. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muß zur Selbstverständlichkeit werden. Übrigens nicht nur im Transportgewerbe.

Christoph Kühnemund

Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek – Unser Leitartikel: <br/>Teilerfolg gegen Lohndumping

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