IPPNW verurteilt jeglichen Einsatz oder Besitz von Chemiewaffen
Die deutsche Sektion der IPPNW verurteilt jeglichen Einsatz oder Besitz von Chemiewaffen auf das Schärfste. Die Ärzteorganisation ist sehr betroffen über Berichte aus Idlib in Nordsyrien, wo nach Presseberichten bereits 70 Menschen an den möglichen Folgen einer Giftgasfreisetzung gestorben sind und weitere 100 behandelt werden. Die UNO will den Vorfall als mögliches Kriegsverbrechen untersuchen.
Es ist nach wie vor unklar, ob das Giftgas von syrischen Streitkräfte absichtlich eingesetzt wurde oder es – wie Russland erklärt – versehentlich durch einen Angriff auf ein Munitionsdepot der Rebellen freigesetzt wurde, in dem angeblich Chemiewaffen gelagert seien. Ebenso unklar ist bislang, um welchen Kampfstoff es sich handelt. ÄrztInnen vor Ort beschreiben Symptome, die auf ein Nervengift wie Sarin oder Tabun schließen lassen. Die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) erklärt, dass sie momentan alle Informationen sammelt und analysiert, bevor sie eine klare Aussage machen kann.
Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Lagerung und Transfer von Chemiewaffen sind unter einer UN-Konvention von 1997 verboten. Jeder chemische Stoff, der für Waffenzwecke verwendet wird, wird laut Konvention als Chemiewaffe bezeichnet. Nach den Vorwürfen von 2014, dass Chemiewaffen in Syrien eingesetzt wurden, hat die OPCW eine „Fact Finding Mission“ eingerichtet, die nach ihrer Untersuchung bestätigte, dass Chemiewaffen eingesetzt wurden. Ein gemeinsames Organ der OPCW und der UNO, ein „Joint Investigative Mechanism“ oder JIM, soll die Täter hinter den Angriffen in Syrien aufspüren.
Nach dem Einsatz von Chemiewaffen in 2014 hat sich Syrien der Chemiewaffenkonvention angeschlossen und die Bestände ihrer Chemiewaffen zur Zerstörung abgegeben. Laut der OPCW wurden diese Bestände im Januar 2016 insgesamt vernichtet. Unter der Chemiewaffenkonvention sind bisher 93% aller deklarierten Chemiewaffenbestände der weltweit 192 Vertragsparteien bereits zerstört.