ÖPNV-Begrenzungen nur mit flankierenden Maßnahmen
Presseberichten zufolge soll auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz auch über die Einführung einer Obergrenze für Passagiere in Bussen und Bahnen diskutiert werden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht dies kritisch und verlangt bei einer entsprechenden Entscheidung flankierende Maßnahmen von Bund und Ländern.
Gerade im Verkehr mit U–, Straßen– und S–Bahnen müsste zusätzliches Personal eingesetzt werden, um die Einhaltung der Kapazitätsobergrenze sicherzustellen. Auch die Fahrerinnen und Fahrer von Bussen wären kaum in der Lage, die Auslastung der Busse zu steuern. Sie müssten Fahrgäste abweisen, gerade auf hochfrequentierten Linien könne das an den Haltestellen zu chaotischen Zuständen führen. Darüber hinaus drohe die Gefahr, dass gerade Beschäftigte aus den systemrelevanten Berufen, wie der Gesundheitsversorgung, ihren Arbeitsplatz nicht erreichten.
„Wir sind auf die Beschäftigten der systemrelevanten Branchen angewiesen, es muss sichergestellt werden, dass vorrangig sie ihren Arbeitsplatz erreichen. Alle Arbeitgeber müssen noch mehr für Kontaktreduzierungen am Arbeitsplatz sorgen. Die Verantwortung für Kontaktreduzierungen kann nicht auf die Beschäftigten der Verkehrsunternehmen abgewälzt werden“, fordert die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Es ist überdeutlich, dass unsere Gesellschaft jetzt eine krisenfeste Strategie für die Zukunft braucht. Es ist an der Zeit für den umfassenden Ausbau der ÖPNV-Kapazitäten. Um die europäischen Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, ist ein deutlicher Ausbau des ÖPNV ohnehin unerlässlich“, so Behle.
Sollte eine Entscheidung zur Kapazitätsbegrenzung im ÖPNV getroffen werden, sind laut ver.di flankierende Maßnahmen unerlässlich. Dazu gehörten:
Die klare Zusage zur Fortführung des ÖPNV–Rettungsschirms, um die Einnahmeausfälle zu decken; ein Vorrang für Beschäftigte der systemrelevanten Berufe bei der Nutzung des ÖPNV in den Hauptverkehrszeiten; ein entsprechender Ausbau der ÖPNV-Kapazitäten; zusätzliche Finanzmittel für die Einstellung des zusätzlich benötigten Personals im ÖPNV, um die Einhaltung der Obergrenze sicherzustellen, sowie in der übrigen Wirtschaft weitere Maßnahmen zur Durchsetzung von Home-Office in Arbeitsbereichen, in denen dies möglich ist und zur Umsetzung von Kontaktreduzierungen am Arbeitsplatz.
Quelle: ver.di – ÖPNV: Kapazitätsbegrenzungen nur mit flankierenden Maßnahmen