Corona-Arbeitsschutzverordnung: Bestrebungen der Bundesregierung gehen nicht weit genug
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Beschäftigten stärker vor einer Covid-19-Infektion zu schützen. Allerdings erreiche die Arbeitsschutzverordnung nicht das gesteckte Ziel. Mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung würden die Arbeitgeber zwar angehalten, noch intensiver Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in den Betrieben und Einrichtungen umzusetzen. „Diese Regelungen reichen jedoch nicht aus“, sagte Dagmar König, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, am Donnerstag.
Beim Homeoffice fehlten unter anderem Vorgaben zur Arbeitsausstattung durch die Arbeitgeber, zur Übernahme der zusätzlich bei der Heim-arbeit anfallenden Kosten und eine Aussage zum Unfallversicherungsschutz, betonte König. Darüber hinaus werde auch nicht konsequent auf das Tragen von FFP-2-Masken hingewirkt. „Der Verordnungsgeber überlässt dem Arbeitgeber die Entscheidung, welche Masken getragen werden. Medizinische Gesundheitsmasken bietet keinen Eigenschutz, hingegen schützen sich die Beschäftigten beim richtigen Tragen einer FFP-2-Maske selbst und andere vor einer Infektion“, erklärte König.
Darüber hinaus fordere ver.di die Arbeitgeber auf, die angeordneten Maßnahmen verantwortungsvoll umzusetzen und mit den Interessenvertretungen der Beschäftigten in den Betrieben zeitnah Vereinbarungen zum Homeoffice und zu Tragezeitbegrenzungen von Masken abzuschließen. „Die Aufsichtsbehörden müssen die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden“, so König.
Quelle: ver.di – Corona-Arbeitsschutzverordnung: Bestrebungen der Bundesregierung gehen nicht weit genug