Frank Werneke zu den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern
„Die Entscheidung, den derzeitigen weitgehenden Shutdown in vorsichtigen und kontrollierbaren Schritten, etwa im Einzelhandel und für das Friseurgewerbe, zu lockern, ist richtig – die möglichst umfassende Vermeidung von Infektionen muss weiterhin oberste Priorität haben. Damit steht jedoch auch fest, dass in sehr vielen Bereichen die Kurzarbeit vorerst andauern wird. Es ist vor diesem Hintergrund nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung die Wirtschaftshilfen für die Betriebe ständig nachbessert, jedoch gleichzeitig Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter mit eher niedrigen Einkommen im Regen stehen lässt. Deshalb ist jetzt die Einführung eines Mindestkurzarbeitergeldes notwendig!
In den Kitas sind jetzt umfassende Schutzmaßnahmen und Testangebote für die Beschäftigten zwingend notwendig, um die Gefahr erneuter Corona-Ausbrüche zu minimieren – gleiches gilt für die Beschäftigten im Handel und den anderen Dienstleistungsbereichen mit Kundenkontakten. Gut ist die Entscheidung, Erzieherinnen und Erzieher und andere pädagogische Kräfte in der Impfreihenfolge stärker zu priorisieren. Nun erwarten auch die Beschäftigten in Dienstleistungsberufen mit häufigen Kundenkontakten auf konkrete Aussagen zu einem Impfangebot in absehbarer Zeit.
Nach den jetzt beschlossenen Maßnahmen braucht es aus Sicht von ver.di eine breite gesellschaftliche Debatte und einen klaren Kompass zu den weiteren Öffnungsschritten. Dabei kommt aus Sicht von ver.di die Rückgabe der Bürger- und Freiheitsrechte, einschließlich der Reisefreiheit, die Ermöglichung der Versammlungsfreiheit, die Lockerung der persönlichen Kontaktbeschränkungen, Möglichkeiten für Kunst, Kultur und Sport eine hohe Bedeutung zu. Die weiteren Öffnungsschritte dürfen nicht zuallererst von kommerziellen Interessen getrieben werden.“
Quelle: ver.di – Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), zu den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern