Dresden, oder soll man es lassen?
Statement des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“
Am kommenden Montag, den 22. März 2021, wollen sich in Dresden abermals Querdenken und Pegida versammeln. Auch Proteste wurden angezeigt.
Zur eigenartigen Entscheidungsfindung der Versammlungsbehörde in Dresden erklärt Jürgen Kasek, Rechtsanwalt: „Die etwas eigenwillige Rechtsauffassung der Versammlungsbehörde in Dresden sind ebenso großspurig wie die kontrafaktischen Behauptungen zum Infektionsgeschehen. Man kann sogar sagen, dass Dresden so ist, sei auch ein Verdienst dieser Behörde, die zuverlässig seit mittlerweile sieben Jahren, Nationalisten den roten Teppich ausrollt und demokratischen Gegenprotest, euphemistisch formuliert, „beauflagt.“
Irena Rudolph-Kokot ergänzt für das Aktionsnetzwerk: „Wir kritisieren ganz entschieden das Agieren der Versammlungsbehörde Dresden, welche eine klar einseitig versammlungsfeindliche Praxis an den Tag legt. Es geht nicht um das Infektionsgeschehen in Dresden, es geht um den störungsfreien Aufzug von Menschenfeinden. Und dies wiederholt.“
„Wir zeigen uns solidarisch mit den Gruppen Hope und Nationalismus raus aus den Köpfen, die die Proteste in Dresden regelmäßig organisieren und dem Agieren dieser Behörde ausgesetzt sind. Wir fordern von der Verwaltung in diesem Amt endlich umzusteuern“, so Kasek und Rudolph-Kokot abschließend.
Hier folgt das ausführliche Statement des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“
Am kommenden Montag, den 22. März 2021, wollen sich in Dresden abermals Querlenker und Pegida versammeln. Auch in Dresden gibt es dagegen Protest. Wie immer in Dresden, muss man an dieser Stelle sagen, tut die Versammlungsbehörde ihr Möglichstes, um einen störungsfreien Ablauf sicherzustellen – in der negativsten aller möglichen Deutungsarten.
Die Gruppe Hope, die dem Treiben von Verschwörungsfans und Rechten nicht tatenlos zusehen wollte, hatte einen Fahrradkorso angemeldet. Genauso einen, wie er in Leipzig am 6. März mehrfach stattgefunden hatte. Ein Fahrradkorso ist nach Ansicht der Behörde allerdings eine sich bewegende Versammlung, die nach der aktuellen Corona Schutzverordnung im Einzelfall unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes genehmigt werden muss.
Aus Sicht der Versammlungsbehörde Dresden ist das Infektionsrisiko bei einer sich bewegenden Demonstration, bei der bereits aufgrund der Räder Abstände eingehalten und medizinische Masken getragen werden, höher als bei einer stehenden Versammlung auf einer begrenzten Fläche. Dass die Fläche begrenzt ist, wird in Dresden im Einzelfall von Versammlungsbehörde und Polizei sichergestellt. Es liegt auf der Hand, dass sachfremde Erwägungen hier eine größere Rolle gespielt haben. Eine stehende Kundgebung, lässt sich leichter sichern und abschirmen, als eine flexibel agierende Fahrraddemo. Es geht nicht um das Infektionsgeschehen in Dresden, es geht um den störungsfreien Aufzug von Menschenfeinden.
Diese kecke Behauptung mag man argumentativ dadurch untermauert sehen, dass der Autokorso der Coronaleugner:innen, auch eine sich bewegende Versammlung, jedenfalls erlaubt ist. Begründung der Behörde: Fahrradfahrer atmen aufgrund sportlicher Bewegungen, Autofahrer nicht. Autozentriertes Denken, trifft auf medizinische Unkenntnis, vermischt mit einer großen Portion Böswilligkeit. Wir warten auf den Vorschlag, dass in Dresden aufgrund des Infektionsschutzes nur noch Auto gefahren werden darf.
Die etwas eigenwillige Rechtsauffassung der Versammlungsbehörde in Dresden ist besonders großspurig, ebenso wie die kontrafaktischen Behauptungen zum Infektionsgeschehen. Man darf halt machen. Und wenn dann mal wieder ein Protest aus dem Rahmen gerät, so wie am 13.03.2021, dann war man nicht verantwortlich.
Dass Dresden so ist, muss man auch als einen Verdienst dieser Behörde, die zuverlässig seit mittlerweile sieben Jahren Nationalisten den roten Teppich ausrollt und demokratischen Gegenprotest, euphemistisch formuliert, „beauflagt“, sehen.
Nun mag man einwenden, dass die Entscheidungen sogar bisweilen gerichtlich überprüft wurden und man wenig Angreifbares fand. Auf der anderen Seite handelt es sich um Ermessensentscheidungen der Behörde, die ihr Ermessen zuverlässig einseitig ausübt, um dann im Geschehensfall regelmäßig nicht vor Ort zu sein, um die Entscheidungen dann der Polizei, die eine andere Aufgabe hat, zu übertragen.
Man mag rufen: Bürger:innen, Demokrat:innen – schaut auf dieses Dresden, dessen Behörden im barocken Mummenschanz intellektuell hängengeblieben sind.
Für so viel aufopferungsvolle Arbeit im Dienste von Rassismus und Menschenfeindlichkeit können wir nur, nicht wenig beeindruckt, den Hut ziehen – Arbeit verkannt, Berufung verfehlt, Demokratie untergraben.
In diesem Sinne: Dresden, man kann es auch lassen!
Quelle: Leipzig nimmt Platz – Dresden, oder soll man es lassen?