27. Dezember 2024

Gewerkschaftlicher Linksblock zu den Auseinandersetzungen um den GLB-Gemeinde Wien

Gewerkschaftlicher LinksblockAm 17. Januar 2018 veröffentlichte RedGlobe einen Artikel der Partei der Arbeit Österreichs (siehe hier) zu einem Bündnis zwischen dem Gewerkschaftlichen Linksblock (GLB) Gemeinde Wien und rechten Listen. Dazu erhielten wir heute eine Stellungnahme von Josef Stingl für den GLB, die wir nachstehend dokumentieren.

Zuerst einmal – und es macht es nicht besser – es geht dabei um ein Problem innerhalb der Fraktion des Gewerkschaftlichen Linksblock (GLB). Im GLB befinden sich zwar viele Kommunist_innen, aber der GLB istsowohl politisch als auch finanziell von jeder Partei (also auch der KPÖ) unabhängig und als Verein organisiert. Die/der Artikelverfasser_in weiß das ganz genau, sie/er bedient sich unseres unangenehmen Problems mit diversen Halbwahrheiten – und das ist ebenfalls politisch verwerflich – um alte Ressentiments die sie mit KPÖ und GLB haben wieder aufleben zu lassen.

Nun zum eigentlichen Problem: Gegen Jahresende 2017 wurde uns durch Veröffentlichungen (Forum Wiener Linien 30.11.2017, Zeitung »Der Winker« 4/2017, MeinBezirk 14.12.2017) bekannt, dass der GLB-Gemeinde beabsichtigt, auf einer gemeinsamen Liste u.a. mit den Freiheitlichen Arbeitnehmern (FA) und der FPÖ-Abspaltung PUMA bei der Betriebsratswahl der Wiener Linien am 16.3.2018 als Betriebsräteallianz zu kandidieren.

Bereits in einer Mail vom 5.12.2017 haben wir die veranwortlichen Kolleg_innen darauf hingewiesen, dass eine solche gemeinsame Kandidatur mit FPÖ-Gruppierungen dem Statut und der Programmatik des GLB widersprechen und unserer Fraktion politisch schweren Schaden zufügen würde und per Vorstands-Rundlaufbeschluss als erste Maßnahme verlangt, alle Bestrebungen einer solchen gemeinsamen Kandidatur einzustellen, weil für den GLB eine Allianz mit der FA unerwünscht und undenkbar ist. Der erweiterte GLB-Bundesvorstand hat bei seiner Sitzung am 6.1.2018 die Aufforderung an die Verantwortlichen des GLB-Gemeinde bekräftigt.

Da dies nicht erfolgt ist, wurde der Verein »Gewerkschaftlicher Linksblock – Gemeindebedienstete, kurz: GLB-Gemeindebedienstete«, einschließlich der Vorstandsmitglieder und den Kandidatur-Akteur_innen mit 16.1.2018 wegen verbandsschädigen Verhaltens aus dem GLB ausgeschlossen und aufgefordert, die Bezeichnung Gewerkschaftlicher Linksblock bzw. GLB nicht mehr zu verwenden und sich umzubenennen. Widrigenfalls wir auch mit gerichtlichen Schritten gegen die missbräuchliche Verwendung des Namens GLB vorgehen würden.

Für uns ist die FA ein integraler Bestandteil des politischen Spektrums der FPÖ, wie insbesondere ihr Auftreten in der Arbeiterkammer laufend beweist. Es sind daher nicht nur antifaschistische Aspekte im Zusammenhang mit laufenden fremdenfeindlichen, rassistischen und neonazistischen Äußerungen und Aktivitäten von FPÖ-Politiker_innen und Aktivist_innen, die aus unserer Sicht eine gezielte Kooperation mit der FA, wie es eine Wahlallianz darstellt, verunmöglichen, sondern vor allem auch die sozialen Themen. Wie gerade das kürzlich vereinbarte Regierungsprogramm der schwarz-blauen Koalition deutlich macht, sind der FPÖ nicht, wie demagogisch behauptet wird, die Interessen der Lohnabhängigen bzw. der »kleinen Leute« ein vorrangiges Anliegen, sondern sie handelt vor allem nach den Bedürfnissen der Wirtschaft bzw. der Industrie.

Es ist für uns daher unvorstellbar, mit den Vertretern einer Partei bzw. Fraktion zusammenzuarbeiten, welche laut Regierungsprogramm die Arbeiterkammer durch Infragestellung der Pflichtmitgliedschaft und Senkung der AK-Umlage schwächen und damit auch das KV-System in Frage stellen will, die Sozialversicherungen an die Kandare der Regierung nehmen und das Arbeitslosengeld verschlechtern will, welche die Notstandshilfe abschaffen und die Mindestsicherung reduzieren will und die den 12-Stundentag und die 60-Stundenwoche einführen und dem Freihandelsabkommen CETA ohne Volksabstimmung zustimmen will, um nur einige Beispiele zu nennen.

Zulange damit zugewartet? Wie gesagt wir sind formalrechtlich nicht nur Fraktion im ÖGB, sondern auch ein eingetragener Verein und damit an allgemeine und statutarische Rechtsvorschriften gebunden. Damit Ausschlüsse defacto unanfechtbar bleiben waren bestimmte gremiale Vorläufe notwendig.

Im Übrigen haben nicht nur vereinsintern gehandelt, sondern auch öffentlich (siehe Kommentar zum Artikel auf https://www.meinbezirk.at/simmering/politik/wiener-linien-eine-neue-kraft-ensteht-bdf-betriebsraeteallianz-der-fraktionen-d2333734.html#comment2572519) unserer Sichtweise kundgetan.

Österreich