18. November 2024

Warnstreik beim Bundestag-Fahrdienst

Am kommenden Mittwoch, dem 9. Juni 2021, treten die Beschäftigten des Bundestags-Fahrdienstes vor dem Firmensitz in Berlin-Moabit in einen zweistündigen Warnstreik. Anlass für den Warnstreik ist die Weigerung der Arbeitgeberseite, über einen Tarifvertrag zu verhandeln. ver.di fordert für die über 250 Beschäftigten einen Tarifvertrag, der sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) orientiert. Der Fahrdienst des Bundestages in Berlin gehört seit 2017 zur Firma BwFuhrparkService (BwFPS) GmbH, die wiederum zur Bundeswehr gehört und keiner Tarifbindung unterliegt. Der Bundestags-Fahrdienst ist für die dienstlichen Fahrten der Abgeordneten zuständig. Daneben gibt es in den Ministerien und Dienststellen noch weitere Fahrerinnen und Fahrer, die z.B. Minister oder Staatssekretäre befördern. Diese Beschäftigten werden – anders als ihre Kolleginnen und Kollegen des Bundestags-Fahrdienstes – nach dem TVöD bezahlt. Die Beschäftigten des Bundestags-Fahrdienstes erhalten hingegen aktuell im Vergleich zum TVöD-Niveau bis zu 17 Prozent weniger Gehalt. Die Arbeitgeberseite ist von ver.di im Dezember 2020 zu Tarifverhandlungen aufgefordert worden, sie sieht keinen Handlungsbedarf, da ihrer Auffassung nach eine betriebliche Entgeltvereinbarung alle Fragen regle.

„Die Auseinandersetzungen um den Fahrdienst des Bundestags dauern schon Jahre an. Aus unserer Sicht ist es ein sehr schlechtes Zeichen, wenn ausgerechnet diesen Beschäftigten nach wie vor ein fairer Tarifvertrag verweigert wird. Als der Fahrdienst 2017 nach längeren Auseinandersetzungen und mehreren öffentlichen Protestaktionen an die BwFuhrparkService gegeben wurde, haben der Bundestag und der Ältestenrat dies mit der Erwartung verbunden, dass für den Fahrdienst die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes und nicht die privatwirtschaftlicher Unternehmen gelten. Wir fordern daher die Geschäftsführung auf, mit uns unverzüglich die Tarifverhandlungen aufzunehmen“, so Benjamin Roscher, der zuständige ver.di-Fachbereichsleiter und Verhandlungsführer.

Das Ziel von ver.di ist die Angleichung der Arbeits- und Einkommensbedingungen an die tarifvertraglichen Regelungen im öffentlichen Dienst des Bundes, insbesondere an den TVöD (Bund). Neben den Einkommen und den Einkommenssteigerungen gilt das auch für wichtige Fragen wie Arbeitszeit, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. ver.di will aber auch für alle weiteren Beschäftigtengruppen der BwFPS tarifvertragliche Regelungen erreichen. Für ver.di ist es nicht hinnehmbar, dass Unternehmen, die ganz oder überwiegend dem Bund gehören, nicht tarifgebunden sind.

Für den Fahrdienst des Deutschen Bundestags sind 250 Fahrerinnen und Fahrer beschäftigt, davon arbeiten gut 140 in Voll- und Teilzeit und mehr als 100 in geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) oder als Dispositionskräfte.

Quelle: ver.di Berlin-Brandenburg – Bundestag-Fahrdienst: Warnstreik am 9. Juni 2021 in Berlin-Moabit

 

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