18. Dezember 2024

ver.di sieht Kritik am Modell der „24-Stunden-Pflege“ bestätigt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Klage einer bulgarischen Beschäftigten, die als sogenannte 24-Stunden-Kraft in Privathaushalten pflegebedürftiger Menschen gearbeitet hat, an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zugleich stellten die obersten Arbeitsrichter klar, dass die deutschen Gesetze wie der Mindestlohn auch auf diese Arbeitsverhältnisse und auf jede Arbeitsstunde angewendet werden müssen (5 AZR 505/20). „Das ist ein klares Signal: Alle Beschäftigten, die in Deutschland arbeiten, sind von den hiesigen Arbeitsschutzgesetzen erfasst – unabhängig von ihrer Herkunft und davon, mit wem sie ihren Arbeitsvertrag geschlossen haben“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Das Modell der sogenannten 24-Stunden-Pflege basiert auf systematischem Gesetzesbruch. Damit muss Schluss sein.“

Das ver.di-Mitglied aus Bulgarien klagt mit gewerkschaftlicher Unterstützung auf Nachzahlung des ihr vorenthaltenen Mindestlohns und wird dabei von der muttersprachlichen DGB-Beratungsstelle „Faire Mobilität“ begleitet. Als Angestellte einer bulgarischen Agentur hatte sie pflegebedürftige Menschen in Deutschland in ihrem Zuhause versorgt. Dabei musste sie nahezu rund um die Uhr zur Verfügung stehen und auch nachts einsatzbereit sein. Bezahlt wurde sie jedoch nur für die im Arbeitsvertrag festgeschriebene Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche. Das BAG betonte nun, dass sämtliche Arbeitsstunden, auch Bereitschaftszeiten, wenigstens mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden müssen. Im vorliegenden Fall müsse das Landesarbeitsgericht, das der Klage größtenteils stattgegeben hatte, aber konkreter darauf eingehen, warum nicht ausschließlich die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit ausschlaggebend ist.

„Wenn eine Beschäftigte die Versorgung eines pflegbedürftigen Menschen rund um die Uhr sicherstellen soll, kann es nicht mit legalen Dingen zugehen“, erklärte Bühler. „Die politisch Verantwortlichen müssen daraus umgehend Konsequenzen ziehen. Pflegebedürftige Menschen und ihre Familien brauchen Alternativen zur dieser illegalen Praxis.“ Die Gewerkschafterin nannte es „beschämend, dass in unserem Land viele pflegebedürftige Menschen auf eine sogenannte 24-Stunden-Pflege zurückgreifen müssen, weil das offizielle System keine ausreichende Unterstützung bietet“. Die Familien müssten besser darüber aufgeklärt werden, was zulässig sei und was nicht, und dass die sogenannte 24-Stunden-Pflege gegen den gesetzlichen Mindestlohn ebenso verstoße wie gegen das Arbeitszeitgesetz und den Gesundheitsschutz.

Deshalb müssten ambulante Pflege- und Betreuungsangebote massiv ausgebaut werden. Die Pflegeversicherung müsse zu einer „Solidarischen Pflegegarantie“ weiterentwickelt werden, die von allen Bürgerinnen und Bürgern solidarisch finanziert wird und alle pflegebedingten Kosten übernimmt. „Das derzeitige System basiert auf der Ausbeutung ausländischer Kolleginnen und garantiert keine sachgemäße Pflege. Das darf von der Politik nicht länger sehenden Auges hingenommen werden.“

Quelle: ver.di – Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: ver.di sieht Kritik am Modell der „24-Stunden-Pflege“ bestätigt

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