19. November 2024

Demonstranten ließen sich nicht provozieren

Über 5.000 Demonstranten protestierten am vergangenen Samstag in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Aufgerufen hatte das breit aufgestellte Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten!“ aus gut 100 Organisationen. Bündnissprecherin Gizem Koçkaya zog ein überwiegend positives Fazit: „Wir haben unseren Protest friedlich auf die Straße getragen, allerdings hat die Polizei wiederholt und mehrfach Teilnehmende gefilmt, das ist rechtswidrig.“

Lautstark und vielfältig war die Demonstration, die vom Rheinpark durch die Innenstadt zum Landtag zog. Zuletzt hatten sich auch die Gewerkschaften IG-BAU Rheinland und ver.di Nordrhein-Westfalen dem Bündnis angeschlossen. „Das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist für uns Gewerkschaften ein hohes Gut“, betonte Gabriele Schmidt, Landesleitern von ver.di NRW, in ihrem Redebeitrag auf der Auftaktkundgebung. Der vorliegende Gesetzentwurf diene der Einschüchterung von Versammlungsteilnehmenden und damit der Verhinderung der Versammlungsfreiheit, so die Gewerkschafterin.

So sieht das auch Dave Varghese, der auf der Zwischenkundgebung in der Oststraße für DKP und SDAJ sprach. Das geplante Gesetz ermögliche es, hohe Strafen gegen Versammlungsleiter zu verhängen, die deren Existenz gefährden könnten. Es füge sich „ein in die Rechtsentwicklung, die von der herrschenden Klasse seit Jahren mit wachsender Zielstrebigkeit vorangetrieben wird“. Varghese erinnerte an die staatlichen Angriffe auf VVN-BdA, „junge Welt“, Rote Hilfe, Attac und Campact und den Versuch des Bundeswahlleiters, die DKP von der Bundestagswahl auszuschließen. Dank breiter Solidaritätsbewegungen konnten VVN-BdA und DKP die staatlichen Angriffe abwehren. Konsequente Solidarität, bekräftigte er, sende „eine deutliche Botschaft an die Herrschenden, dass jeder Schritt zur Beseitigung demokratischer Rechte auf entschlossenen Widerstand stößt“.

Von Anfang an begleitete ein massives Polizeiaufgebot die Demonstration. Die Stimmung war angespannt. Obwohl der Aufzug schon am 12. Juli angemeldet worden war, hatte die Polizei erst drei Tage vor der Veranstaltung Auflagen erteilt. Die beschnitten die Größe von Transparenten deutlich und verpflichteten die Organisatoren, alkoholisierte Teilnehmer auszuschließen. Der Auflagenbescheid erwecke den Anschein, die Polizei wolle die Demonstration mit fadenscheinigen Auflagen massiv behindern, erklärte das Bündnis am 26. August, und zog vor Gericht.

In zweiter Instanz bekam das Bündnis weitgehend recht: Auflagen bezüglich der Größe von Bannern dürfe die Polizei nicht pauschal machen, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in der Nacht zum Samstag. Für den Antifa-Block blieb die Auflage bestehen. Im Gespräch mit UZ berichtete Bündnissprecherin Sam Gruber vor der Demo, die Polizei verlange von den Organisatoren, angeblich „gewaltbereite“ Antifaschisten von friedlichen Teilnehmern der Demo zu trennen. Das Bündnis lasse sich aber nicht spalten.

Auf der vorangegangenen Großdemonstration am 26. Juni hatte die Polizei massiv und anlasslos Gewalt ausgeübt und über 300 Demonstranten des Antifa-Blocks sechs Stunden lang rechtswidrig eingekesselt. Dieses Mal erreichte die Demonstration unter dem Motto „Jetzt erst recht!“ ihr Ziel, den Landtag. Zu größeren Zwischenfällen kam es nicht.

Quelle: UZ – Unsere Zeit – Demonstranten ließen sich nicht provozieren

NRW