24. November 2024

GLB aktiv für höheres Arbeitslosengeld

Pandemie-bedingt fand am 11. November 2021 die 176. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen in der Expedithalle der ehemaligen Ankerbrot AG statt. Dabei spielten die Corona-Folgen ebenso eine große Rolle wie die Arbeitsmarktpolitik und die nachhaltige Finanzierung des Sozialstaates.
Für den GLB nahmen Oliver Jonischkeit und Patrick Kaiser an der Sitzung teil, bei der an die hundert Anträge behandelt wurden – darunter auch ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen für eine Aktualisierung der Liste der Berufskrankheiten.

Große Einigkeit bestand auch bei der Forderung, die Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes auf mindestens 70 Prozent zu erhöhen. Oliver Jonischkeit wies auf das Volksbegehren „Arbeitslosengeld rauf” hin und ersuchte die AK-Rät*innen, dieses mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Weiters betonte Jonischkeit die Unterstützung des Pflegepersonals und dessen Kampfmaßnahmen bis hin zu Streiks: „Es ist wahrlich fünf nach zwölf und höchste Zeit für eine entsprechend gute Bezahlung, für Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich und eine qualitativ hochwertige Pflegeausbildung, die nicht umsonst sein darf – auch die Auszubildenden sollen ein entsprechendes Ausbildungsgeld erhalten”.

Auch im diesjährigen Winter stellt sich für viele, die zu wenig zum Leben haben, die Frage, wie sie sich die steigenden Energie- bzw. Heizkosten leisten sollen: „Es darf jedenfalls zu keinen Abschaltungen von Strom und Heizung kommen – wir werden auch wieder über Heizkostenzuschüsse für jene, die sich in finanzieller Not befinden, nachdenken müssen”, so Jonischkeit.

Abschließend sprach sich der GLB-Kammerrat gegen die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge aus: „Da gibt es wahrlich geeignetere Instrumente zur Entlastung niedriger Einkommen“. Ein entsprechender Antrag des GLB wurde ebenso angenommen wie Anträge zur Herstellung der Steuergerechtigkeit, für einen Rechtsanspruch auf Kinderbildung und –betreuung mit der entsprechend nötigen Aufstockung der Finanzierung sowie auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes.

Anträge zur Attraktivierung der Pflegeausbildung sowie für Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Pflege wurden dem zuständigen Ausschuss zur Beratung zugewiesen. Mit dem Beschluss über den Voranschlag 2022 und der Hoffnung, die nächste Vollversammlung wieder in üblicher Form abhalten zu können, ging die 176. Sitzung zu Ende.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Antrag 1: Steuergerechtigkeit herstellen!

Mit Stand September wurden 9 Milliarden Euro an Kurzarbeitsbeihilfen, 1,87 Milliarden an Fixkostenzuschüssen, 3,9 Milliarden an Umsatz- und Verlustersatz sowie 3,1 Milliarden an Ausfallbonus ausbezahlt. Den Hilfen für Unternehmen gegenüber stehen deutlich geringere Unterstützungsleistungen für Familien, Arbeitslose und Härtefalle, wie die Zahlen des Momentum Instituts belegen. So betrugen die Aufwendungen für den Kinderbonus lediglich 0,66 Milliarden Euro, jene für die Arbeitsloseneinmalzahlungen nur 0,34 und die für den Familienhärteausgleich gar nur 0,1 Milliarden Euro.

Österreich war somit extrem großzügig was Subventionen in der Pandemie betraf und ein Großteil der Auszahlungen ging an Unternehmen. Insgesamt profitierten diese von Leistungen in der Höhe von knapp 5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Arbeitnehmer*innen, die gemeinsam mit den Pensionist*innen und als Konsument*innen 80 Prozent der Steuerlast tragen, haben die Unternehmen somit in der Krise großzügig unterstützt, wie die Analyse des Volkswirtschaftlichen Referats des ÖGB darstellt. Schon jetzt tragen Unternehmen mit der Körperschaftssteuer lediglich rund sieben Prozent des Steueraufkommens bei.

Vor diesem Hintergrund und der im Laufe der Pandemie stark angestiegenen Staatsschuldenquote wurde von der österreichischen Bundesregierung eine sogenannte ökosoziale Steuerreform verkündet. Diese beseitigt die Ungerechtigkeiten im Steuersystem nicht, nein im Gegenteil sie soll sie verschärfen. So soll einerseits die Körperschaftssteuer weiter auf letztlich 23 Prozent gesenkt werden.

Dabei liegt die Steuerleistung der österreichischen Unternehmen schon jetzt unter OECD-Schnitt. Eine wesentliche Rolle dabei spielt die schmale Steuerbemessungsgrundlage. Hinzu kommt die geplante Erhöhung des Gewinnfreibetrages, die Erhöhung bei der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter und die Einführung eines Investitionsfreibetrages. In Summe beträgt die Entlastung daher für Unternehmen jährlich 1,55 Milliarden Euro.

Für Arbeitnehmer*innen sind jedoch kaum Entlastungschritte vorgesehen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt, fällt die Steuerreform hier geringer als 2016 aus. Sie gleicht gerade einmal die kalte Progression aus und tut auch das nicht für alle Betroffenen. Von der Senkung der Steuertarifstufen profitieren vor allem die obere Mittelschicht und jene mit hohen Einkommen, jene unter 1.800 Euro Monatseinkommen werden gar nicht umfasst. Die geplante Erhöhung des Familienbonus geht aufgrund der Einkommensdifferenz überwiegend an Männer, während Frauen den Großteil der Betreuungsarbeit übernehmen.

Hinzu kommt die ungleiche Verteilung der Mehrbelastung durch die CO² Bepreisung und die lediglich regionale Differenzierung der Ausgleichszahlungen. Insbesondere Mieter*innen haben keine Möglichkeit sich die Art der Beheizung ihrer Wohnungen selbst auszusuchen.

Vollkommen unangetastet bleibt die Besteuerung der Vermögen und Erbschaften. Dabei wäre gerade hier großes Potenzial gegeben. Die Vermögensteuer wurde 1993 abgeschafft, die Erbschaftssteuer ist 2008 ausgelaufen.

Die 176. Vollversammlung der AK Wien fordert daher die österreichische Bundesregierung auf, die Steuerreform dahingehend zu adaptieren, dass
– mehr Steuergerechtigkeit hergestellt wird.
– die großen Vermögen durch eine Vermögensbesteuerung an den Kosten der Pandemie beteiligt werden.
– sich die großen Konzerne, welche im Rahmen der staatlichen Unterstützungen während der Pandemie überproportional profitiert haben, über eine Erhöhung der Körperschaftsteuer statt an einer Senkung, an den Kosten dieser Unterstützungsleistungen beteiligen.
– besonders niedrige und mittlere Einkommen tatsächlich entlastet und nicht nur bzw. nicht einmal die kalte Progression ausgeglichen wird.
– die Selbstverwaltung und Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung nicht ausgehöhlt wird.
– sich Kosten für CO²-Emissionen gleichmäßig verteilen, unabhängig ob diese von der Industrie, der Landwirtschaft oder von ArbeitnehmerInnen stammen und die tatsächlichen Verantwortlichen – im Falle von Mietwohnungen also die Vermieter*innen – in die Pflicht nehmen.
– Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern gleich stark unterstützt werden und finanzielle Leistungen vorrangig an das überwiegend die Betreuung übernehmende Elternteil ausbezahlt werden.
– sich auch ausreichend budgetäre Spielräume ergeben, damit wichtige Zukunftsinvestitionen wie etwa der Ausbau des öffentlichen Verkehrs möglich bleiben und keine Ausgabenkürzungen zur Budgetkonsolidierung drohen.

Antrag 2: Pflegeausbildung attraktivieren – Ausbildungsgeld für alle Pflegeschüler*innen und -student*innen

Pflegeausbildungen sind typischerweise ein-, zwei- oder dreijährig und umfassen damit zwischen 1.600 bis 4.800 Ausbildungsstunden. Circa 50 Prozent der Ausbildungszeit erfolgt im Rahmen von Praktika. Die Praktikant*innen leisten damit informell schon während der Ausbildung einen unschätzbaren Beitrag zur pflegerischen Versorgungslage. An Krankenpflegeschulen des Landes erhalten die Schüler*innen derzeit dafür nur ein kleines Taschengeld. Für Studierende an der FH bzw. Schüler*innen an privaten Einrichtungen sind dies unbezahlte Pflichtpraktika.

Da die Herausforderungen für die Pflegeversorgung durch die Alterung der Gesellschaft und die Zunahme komplexer Versorgungsbedarfe weiter zunehmen werden, ist eine attraktive Pflegeausbildung unabdingbar. Dies umso mehr als die aktuellen Austritte aus den Pflegeberufen erschwerend hinzukommen. Insgesamt wird die gesellschaftliche Relevanz dieser Berufsgruppen zunehmen und der Pflegebedarf weiterhin ansteigen.

Es braucht allein bis zum Jahr 2030 österreichweit ca. 100.000 zusätzliche Pflegekräfte. Da derzeit die Lebensstandardsicherung der Auszubildenden in den meisten Fällen, letztlich auch infolge des geringen Taschengeldes, nicht gesichert ist, soll ein Ausbildungsgeld, unabhängig von der Ausbildungsform und analog wie es Polizeischüler*innen erhalten, geschaffen werden.

Die 176. Vollversammlung der AK Wien fordert daher die Bundesregierung dazu auf, anstelle des derzeitigen Taschengeldes für alle in der Pflege Auszubildenden ein Ausbildungsgeld unabhängig von der Ausbildungsform und analog der Höhe wie es Polizeischüler*innen erhalten, zu gewähren. Auszubildende mit anderen Einkommen oder diese ersetzenden Transferleistungen sollen einen entsprechenden Differenzbetrag erhalten.

Antrag 3: Niedrige Einkommen entlasten und Krankenversicherung absichern!

Die Steuerreformpläne der Bundesregierung sehen vor, dass für Bruttoeinkommen bis 2.500 Euro/Monat ab dem 1.7.2022 die Krankenversicherungsbeiträge gesenkt werden sollen. Beginnend mit 1,7 Prozentschleift sich die Senkung bis 0,2 Prozentbei Einkommen von 2.500 Euro ein. Diese Maßnahme wird mit einem Einnahmenentfall für die Krankenversicherungen von rund 800 Mio. Euro berechnet.

Auch wenn es Zusagen gibt, dass die Gegenfinanzierung aus dem Budget erfolgen soll, bedeutet dies doch eine weitere Schwächung des Prinzips der Selbstverwaltung der Sozialversicherung. Schließlich geht es auch darum, dass diese ihre Verwaltungsaufgaben weisungsfrei durchführen kann – dass die Interessen der Versicherten, der Beitragszahler*innen und der Leistungsempfänger*innen vertreten werden.

Unklar ist zudem, wie sich die Gegenfinanzierung zukünftig gestaltet und ob diese indexiert sein soll. Die Abhängigkeit vom Budget und damit von der jeweiligen Regierung kann nicht im Interesse der Versichertengemeinschaft sein – sie ist wohl eher im Interesse jener, die die Selbstverwaltung der Sozialversicherung auch im Bereich der Krankenversicherung schwächen wollen. Gerade die Pandemie hat uns jedoch vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierendes und ausreichend dotiertes Gesundheitssystem ist.

Zudem verkompliziert die Senkung der KV-Beiträge die Lohnverrechnung und verursacht damit zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass sich auch die Steuerbemessungsgrundlage der betroffenen Personen erhöht und somit teilweise eine höhere Einkommenssteuerbelastung droht.

Als Alternative dazu stehen bereits Instrumente einer Rückerstattung von Beiträgen über das Steuersystem zur Verfügung. Im Rahmen der Arbeitnehmer*innenveranlagung bekommen jene, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, eine Steuergutschrift in Form einer SV-Rückerstattung. Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag kommt ebenfalls niedrigen Einkommen zugute. Er wird in voller Höhe bis zu einem Jahreseinkommen von 15.500 Euro gewährt und verringert sich einschleifend bis 21.500 Euro auf null.

Die 176. Vollversammlung der AK Wien bekennt sich zum Prinzip der Selbstverwaltung der Sozialversicherung und zur beitragsfinanzierten Krankenversicherung und fordert die Bundesregierung auf, anstelle der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge andere Instrumente zur Entlastung niedriger Einkommen anzuwenden und daher die SV-Rückerstattung bzw. den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag zu erhöhen.

Antrag 4: Rahmenbedingungen für qualitativ hochwertige Pflege schaffen

Wir stecken mitten in einer Pflegekrise, bereits vor der Pandemie war bekannt, dass 2030 rund 75.000 Vollzeitäquivalente fehlen werden. Zusätzlich geht aus einer Studie der AK OÖ hervor, dass es aufgrund alter Personalberechnungsmodelle ca. 20 Prozent zu wenig Planstellen in diesem Bereich gibt.

Über die Jahre wurden quer durch Österreich Vorhalteleistungen für Notfälle und ungeplante Ereignisse sukzessive eingespart. Prozesse wurden im betriebswirtschaftlichen Sinn optimiert und der Workflow beschleunigt. Dies führte zu einer massiven Verdichtung der Arbeitslast in den Gesundheitsbetrieben und viele Pflegekräfte haben bereits vor der Pandemie den Beruf gewechselt. Vergessen wurde dabei, dass es bei der Pflege um Arbeit mit Menschen geht, Prozesse zu beschleunigen führt in diesem Bereich nicht zu einem höheren Output, sondern geht auf Kosten der Qualität und der Gesundheit der Pflegenden.

Als Folge gibt es im Moment in ganz Österreich leerstehende Abteilungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, weil das Personal fehlt. Aktuell denkt bereits fast die Hälfte der Pflegekräfte daran, den Beruf an den Nagel zu hängen und acht von zehn Kolleg*innen leiden an der psychischen Belastung ihrer Arbeit. Zudem haben wir in diesem Bereich eine Teilzeitquote von fast 60 Prozent. Das ergibt sich daraus, dass die Pflege immer noch ein Beruf ist in dem hauptsächlich Frauen arbeiten, nebenbei ist 40 Stunden unter diesen Bedingungen zu arbeiten für viele Pflegekräfte nicht möglich, ohne ihre Gesundheit zu gefährden.

Von der groß angekündigten Pflegereform hört man* nur wenig und wenn man* sich das aktuelle Budget ansieht wird diese wohl auch noch auf sich warten lassen. Hier steht viel auf dem Spiel und Probleme sowie Lösungsansätze sind lange bekannt, es fehlt am politischen Willen.

Deshalb fordert die 176. Vollversammlung der AK Wien die Bundesregierung auf, das Budget 2021 noch einmal zu überarbeiten und entsprechend Mittel zur Verfügung zu stellen, um folgende Maßnahmen umzusetzen:
– ein adäquates Ausbildungsgeld
– eine bundesweit gleiche und verpflichtende Personalbedarfsberechnung
– Senkung der Arbeitszeit
– Ausbau des Fachkräftestipendiums
– Studiengebühren für FH Gesundheitsberufe abschaffen

Diese Maßnahmen sollen zum einen junge Menschen und Quereinsteiger*innen dazu bringen sich für eine Ausbildung in der Pflege zu entscheiden und zum anderen bereits ausgestiegene Pflegekräfte zurück in den Beruf holen.

Antrag 5: Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung – Finanzierung aufstocken!

In Österreich kommen weniger als 50 Prozent der Kinder ganztägig in Betreuungseinrichtungen unter. Das bedeutet für Eltern, vorwiegend Mütter, dass das Ausmaß der Lohnarbeit stark reduziert werden muss, bzw. viel Stress, wenn dies aus existentiellen Gründen nicht möglich ist. Das führt zu niedrigen Einkommen mit langfristigen Folgen, u.a. prekären Lebens-, Gesundheits- und Wohnverhältnissen und Altersarmut.

Das Fehlen von Betreuungseinrichtungen wirkt sich weiters auf die Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern aus, Förderung und soziales Lernen bilden den Grundstein für den späteren Berufsweg.

Laut EU-SILC 2020 sind in Österreich 350.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie 642.000 Frauen und 537.000 Männer von Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung betroffen. Diese Zahlen können auch in direktem Zusammenhang mit fehlender Kinderbetreuung und erzwungener Teilzeitbeschäftigung gebracht werden – schlechte Betreuung, schlechte Bildung, schlechte Arbeitsplätze, bzw. Arbeitslosigkeit.

2017 wurden von SPÖ und ÖVP (Kanzler Kern und Vizekanzler Mitterlehner) 750 Millionen Euro für schulische Nachmittagsbetreuung für den Zeitraum von 2018–2025 bereitgestellt, bereits 2018 wurde dieser Zeitraum von der ÖVP-FPÖ-Regierung auf von 2018–2032 ausgedehnt, was einer massiven Kürzung gleichkommt.

Kinder- und Frauenorganisationen und Sozialpartner*innen fordern zu Recht die Aufstockung dieser Mittel und den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuungsplätze, um die Bildungschancen deutlich zu verbessern und der zunehmenden Armutsgefährdung entgegenzuwirken und der Gleichberechtigung einen kleinen Schritt näher zu kommen.

Die 176. Vollversammlung der AK Wien fordert die Bundesministerin für Frauen- und Familie, Jugend und Integration, den Bundesminister für Finanzen und die österreichische Bundesregierung auf, folgende Maßnahmen zu treffen:
– Rechtsanspruch auf flächendeckende und kostenlose Kinderbetreuung.
– Aufstockung des Budgets für Kinderbetreuung für den Zeitraum bis 2025 auf 1,2 Milliarden Euro.
– Ausbau der Ganztagesbetreuung für Kinder ab dem ersten Lebensjahr mit ausreichend und gut qualifiziertem und bezahltem Personal.
– Förderung von Betriebs- und Standortkindergärten.

Antrag 6: Arbeitslosengeld für alle Betroffenen erhöhen!

Die Covid-19-Krise führte seit Mitte März 2020 zu einer Rekordarbeitslosigkeit in Österreich. Die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen ging zwar wieder zurück, weiterhin stark erhöht ist jedoch die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen. Waren vor der Pandemie im September 2019 94.210 Menschen langzeitbeschäftigungslos (Geschäftsfall-Dauer > 365), so stieg diese Zahl bis zum September 2021 um knapp 28 Prozent auf 120.449 Betroffene an.

Ebenso stark angestiegen ist die Verweildauer in Arbeitslosigkeit, also jene Zeitspanne, die zwischen dem Beginn und Ende einer Arbeitslosigkeit liegt. Betrug diese im September 2019 noch 123 Tage so lag sie zwei Jahre später bei 153 Tagen und damit ein Monat länger.

Im Durchschnitt benötigen erwerbsarbeitslose Menschen also mittlerweile volle fünf Monate, um einen Arbeitsplatz zu finden. Die Arbeiterkammer Salzburg hat die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie im Rahmen einer Befragung erhoben. Wenig verwunderlich kommt diese zu dem Schluss, dass Menschen, die arbeitslos wurden mit den größten finanziellen Auswirkungen zu kämpfen haben. 31,7 Prozent der arbeitslos gewordenen Befragten kamen nicht mehr mit ihren Einkommen aus, weitere 41 Prozent eher schlecht. Bei 12,5 Prozent kam es zu Problemen mit der Kreditrückzahlung, bei 37,1 Prozent zu Mietrückständen. 25,8 Prozent mussten das Konto überziehen.

Dabei steigt die Armutsgefährdung mit der Dauer der Arbeitslosigkeit. Die AK-Salzburg weist zu Recht darauf hin, dass Arbeitslosigkeit eine Armutsfalle ist. Laut EU-SILC seien 2020 14 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet gewesen: „Bei Menschen, die zwischen 6 und 11 Monaten arbeitslos waren, steigt die Armutsgefährdung auf 32 Prozent, bei ganzjährig Arbeitslosen auf 52 Prozent.“

Daraus geht die steigende Armutsgefährdung mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit klar hervor. Eine der zentralen Schlussfolgerungen der Befragung „Soziale und finanzielle Folgen der COVID-19-Pandemie lautet daher: „Die Ergebnisse bekräftigen unsere Forderung nach einer Anhebung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent, um zumindest die finanziellen Sorgen und das Auskommen in der Arbeitslosigkeit besser abzufedern.“

Die 176. Vollversammlung der AK Wien fordert daher die österreichische Bundesregierung auf, eine Gesetzesänderung dahingehend zu initiieren, wonach die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld von derzeit 55 auf zumindest 70 Prozenterhöht wird. Diese Erhöhung soll unabhängig von der Bezugsdauer dauerhaft für alle Bezugsberechtigten des Arbeitslosengeldes gelten.

Quelle: Gewerkschaftlicher Linksblock – GLB aktiv für höheres Arbeitslosengeld

Österreich