DKP solidarisch mit kriminalisierten Antifaschisten
Wir bleiben dabei: Keinen Fußbreit den Neonazis und Rassisten
Die Düsseldorfer Justiz geht aktuell wegen verschiedener Protestaktionen gegen eine Reihe von Nazigegnern vor. Am kommenden Freitag beginnt die Berufungsverhandlung gegen die Antifaschisten Mischa Aschmoneit und Torsten Nagel vor dem Landgericht Düsseldorf. Bereits Ende August des letzten Jahres wurden die beiden wegen angeblicher Anstiftung zum Landfriedensbruch, Anstiftung zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Anstiftung zum Verstoß gegen das Versammlungsrecht zu einer Strafe von 70 Tagessätzen verurteilt, weil sie zu Blockaden von rechten Aufmärschen aufgerufen hätten,
Insgesamt sollten die beiden 8.800 Euro zahlen, zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten. Weder Aschmoneit noch Nagel, ehemaliger Geschäftsführer der SPD-nahen Kinder- und Jugendorganisation „Die Falken“ in Düsseldorf, akzeptierten den Urteilsspruch. Daraufhin kommt es am 9. März vor dem Landgericht zu einem Berufungsverfahren. Das Gericht hat insgesamt vier Prozesstage anberaumt. Das Urteil soll ausgerechnet am 20. April, dem Geburtstag Adolf Hitlers, gesprochen werden.
Ein weiterer Prozess gegen den Gewerkschafter Kaspar Michels steht noch aus. Er hatte im letzten Jahr bei einer Podiumsveranstaltung zur NRW-Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu der auch die AfD eingeladen war, ein Schild hochgehalten. Auf diesem stand „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen!“. Mitte Februar lehnte er das vergiftete Angebot des Düsseldorfer Amtsgerichts, das Verfahren gegen die Zahlung von 600 Euro einzustellen, ab.
Dazu erklärt Patrik Köbele, Vorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP):
„Das Vorgehen der Justiz ist vollkommen inakzeptabel. Hier werden engagierte Antifaschisten kriminalisiert, die friedlich und außerdem völlig zurecht gegen rechte Hetzer protestiert haben. Die DKP erklärt sich solidarisch mit den Betroffenen. Wir Kommunistinnen und Kommunisten werden uns auch zukünftig an antifaschistischen Aktionen des zivilen Ungehorsams beteiligen. Die Einschüchterungs- und Kriminalisierungswut der Polizei und Justiz wird uns davon nicht abhalten. Sie bestärkt uns vielmehr in unserem Kampf gegen Rassisten und andere extreme Rechte“.
Protestaktion „Zivilcourage darf nicht bestraft werden“ Freitag, 9.3.2018 um 9.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude, Werdener Str. 1, Düsseldorf. (Prozessbeginn ist um 10.15 Uhr in Raum 2.119 im Landgericht)
Mehr Informationen unter duesseldorf-stellt-sich-quer.de
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