27. Dezember 2024

Warnstreiks bei AOK und BARMER

Übernommen von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft:

In den laufenden Tarifverhandlungen zur Erhöhung der Gehälter für die Beschäftigten bei den gesetzlichen Krankenkassen AOK und BARMER ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zu bundesweiten Warnstreiks mit Schwerpunkt am 8. Februar 2022 auf, um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen.
Aufgrund der pandemischen Situation finden die Warnstreiks „virtuell“ statt.
Von den Verhandlungen sind rund 60.000 Beschäftigte bei der AOK und rund 15.000 Beschäftigte bei der BARMER betroffen.

Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) fordert ver.di eine Erhöhung von 5,9 Prozent, mindestens 200 Euro, für die Auszubildenden 150 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Arbeitgeber haben bisher lediglich eine einmalige Zahlung im März 2022 von 800 Euro für Tarifbeschäftigte und 300 Euro für Auszubildende angeboten. Erst ab Januar 2023 soll es eine prozentuale Erhöhung der Vergütung um 1,2 Prozent geben, bei einer Laufzeit von 24 Monaten.
Gleichzeitig soll das Ergebnis der Tarifrunde nicht für die Beschäftigten der AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) angewendet werden, obwohl die AOK Nordost Mitglied der bundesweiten Tarifgemeinschaft der AOK ist.
„Eine einseitige Demontage der Tarifbindung ist nicht akzeptabel“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Die Beschäftigten der AOK Nordost haben wie alle anderen eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit verdient.“
Die Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft der AOK werden am 8. und 9. Februar 2022 in dritter Runde fortgesetzt.

Bei der BARMER fordert ver.di eine Erhöhung der Vergütung um 3,8 Prozent, mindestens 150 Euro, bei einer gleichzeitigen Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde bei vollem Lohnausgleich. Für die Auszubildenden soll es 150 Euro mehr Geld geben.
In der ersten Verhandlungsrunde im Januar boten die Arbeitgeber bei einer Laufzeit von 27 Monaten für 2022 lediglich eine Einmalzahlung von 1000 Euro für Beschäftigte und 500 Euro für Auszubildende an. Erst ab 1. Januar 2023 soll es eine prozentuale Erhöhung von 2,3 Prozent für Beschäftigte und ein monatliches Plus in Höhe von 50 Euro für Auszubildende geben. Eine Arbeitszeitreduzierung wurde komplett abgelehnt.
Die Tarifverhandlungen gehen am 9. und 10. Februar 2022 in die dritte Verhandlungsrunde.

„Die Beschäftigten haben trotz der Belastungen durch die Corona-Pandemie und trotz der Schließung von Dienststellen bei gleichzeitig hoher Auslastung im Homeoffice die Betreuung der Versicherten und den Auftrag der Krankenkassen vollumfänglich gewährleistet“, so Behle. „Den bisherigen Arbeitgeberangeboten mangelt es trotz immer neuer Höchststände der Inflationsrate an Respekt und Anerkennung für diese Leistung. Der Unmut der Beschäftigten zieht nun zwangsläufig Warnstreiks nach sich.“

Die Krankenkassen begründen ihre Haltung mit der Belastung der GKV und erforderlichen Beitragserhöhungen. Dies ist aus Sicht von ver.di jedoch nicht akzeptabel, da die Bundesregierung für 2022 bereits einen Milliarden-Ausgleich für die Corona-Belastungen gezahlt hat.

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Warnstreiks bei AOK und BARMER am 8. Februar

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