26. Dezember 2024

Humane Hinrichtungen

Seit einigen Wochen bereits geistert die Todesstrafe wieder durch die Statements verschiedenster Politiker und Behörden. So forderte unlängst USA-Präsident Trump »capital punishment« auch für Drogendelikte, während seines Geistes Bruder, der philippinische Präsident Duterte, ebenfalls diese Schiene fahren läßt und sogar auf Todesschwadrone gegen Drogenhändler und deren Klienten setzt. Im USA-Staat Idaho forderte ein republikanischer Politiker die Todesstrafe für Abtreibungen.

Solcherlei Forderungen, weiß man, machen sich natürlich immer besser und leichter, als eine Präventionspolitik, die dem Wahlvolk nur schwer unterzujubeln ist. Auch Länder, wie der Iran, China oder Japan setzen weiterhin auf Hinrichtungen als abschreckende Bestrafung, obwohl weltweit weder die abschreckende Wirkung, noch die Verbrechen der Delinquenten in irgendeiner Weise dadurch ungeschehen gemacht werden.

In den USA ist es allerdings nicht nur der Präsident, der sich dieser Tage mit staatlichem Morden befaßt: Im März stimmten die Gesetzgeber des USA-Bundesstaates Alabama für die Zulassung von Stickstoff für die Hinrichtung von Todeskandidaten. Eine noch völlig unerprobte Methode, bei der mittels Sauerstoffentzug und Stickstoffzugabe getötet werden sollen. Dieses Gesetz ist die direkte Folge des Mangels an für die bisher genutzte tödliche Injektion notwendigen Medikamenten, deren Lieferanten sich bekanntlich weigerten, diese weiterhin für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Republikanische Politiker in Alabama sind begeistert: Von einer »humanen Hinrichtung« wird da fabuliert. Abgesehen davon, daß dies überhaupt niemand wissen kann, da die Methode, wie bereits erwähnt, überhaupt noch nicht erprobt worden ist, mag es dann vielleicht sein, daß es das Einzige ist, was ein langjähriger Insasse des Todestrakts überhaupt an staatlicher Humanität erfahren dürfte. Abgesehen davon, daß Resozialisierung im normalen Vollzug ebenfalls kaum eine Rolle spielt.

Nicht selten verbringen Häftlinge Jahrzehnte in absoluter Isolation innerhalb des Gefängnisses aber auch von der Außenwelt, sofern sich noch jemand für sie interessiert. Natürlich haben sich diese Menschen in den meisten Fällen für grausame Taten zu verantworten, doch wird mit einer solchen Bestrafung weder die Tat ungeschehen gemacht, noch wird eine Abschreckung erreicht. Sie ist vor der Vollstreckung in erster Linie ein massiver Verwaltungsaufwand, in ihrer Durchführung ungleich teurer als etwa eine lebenslange Haftstrafe und sie zeugt nicht gerade von einem fortschrittlichen Gesellschaftsdenken.

Denn jede Nation, die sich demokratisch nennt, muß sich am Umgang mit ihren schlimmsten Subjekten messen lassen. Beim Anblick der von großen Unternehmen betriebenen Megaknästen der USA, in welchen etwa mehr schwarze Männer sitzen, als landesweit in den Schulen und einem dermaßen unzureichenden Rechtssystem, welches immer wieder dazu führt, daß Unschuldige hingerichtet werden, dürfte diese Meßlatte leider recht niedrig ausfallen.

In einer UNO-Resolution heißt es: »Diese höchste Form der Bestrafung ist für eine zivilisierte Gesellschaft inakzeptabel«. Diese Worte scheinen kaum Gewicht zu besitzen, angesichts 20.000 weltweit auf Giftspritze, Enthauptung oder Strang wartenden Delinquenten. Es braucht politisch deutlich mehr Druck auf diese Länder, damit sie diese Steinzeit hinter sich lassen.

Christoph Kühnemund

Quelle:

Aus: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek


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