27. November 2024

Unser Leitartikel:Einzelhandel: Im Tal der Gesetzlosen

Das Syndikat Einzelhandel des OGBL zeigte sich am Mittwoch in einem einzigen Punkt dann doch mit den Ansichten von Patronat und Ministerium einig: Das aktuelle Ladenschlußgesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt steht.

Ausnahmen davon werden quasi blanko verteilt, ohne daß mit den »Sozialpartnern« auch nur darüber gesprochen, geschweige denn verhandelt wird.

Vor rund zehn Jahren erklärte einmal, während des Sozialwahlkampfes im Einzelhandel, ein Beschäftigter eines großen Baumarktes im Süden des Landes, er brauche keine Gewerkschaft und keinen Betriebsrat, denn das Gesetz besage, daß Samstags um 18 Uhr Feierabend sei und Gesetz sei nun mal Gesetz.

Keine zwei Jahre drauf war besagtes Geschäft an Samstagen bis 20 Uhr geöffnet und von dem genannten Angestellten kein weiteres Statement zu bekommen. Zum Lachen allerdings soll diese Episode nicht anregen, sondern zum Nachdenken: Kann es sein, daß das Ladenschlußgesetz vom Patronat nach Lust und Laune ausgehebelt und umgangen werden kann, ohne daß sich im LSAP-geführten Wirtschaftsministerium irgendjemand dafür interessiert?

Daß dem so sein könnte, dafür wären auch die immer zahlreicher aus dem Boden schießenden Tankstellenshops bekannter Supermarktketten ein Indiz, in denen, weit über die gesetzlich erlaubte Fläche und das Sortiment eines solchen Tankstellenladens hinaus, zu den üblichen Tankstellen-Öffnungszeiten ein umfassendes Einzelhandels-Sortiment angeboten wird.

Zu Recht bekam es der mittlerweile bekannte Bäcker aus Differdingen da mit der Wut und klagte gegen diese Ungerechtigkeit. Folge: Eine Liberalisierung der Öffnungszeiten im Lebensmitteleinzelhandel, wonach die Betriebe ab kommendem Jahr selbst bestimmen sollen, wann sie öffnen. Anstatt sich mit einem wirklich umfassend neuen Gesetzesprojekt zu beschäftigen, kommt nur eine weitere Verschlechterung aus Personalsicht, denn daß das Personal sich in der Regel freiwillig für Sonn- und Feiertagsarbeit meldet, ist eines der letzten hartnäckigen Märchen, die vom Patronat über die Medien gestreut wird.

Die innerbetriebliche Mitbestimmung im Sektor ist, vor allem in den zahlreichen Betrieben, die keinen Kollektivvertrag ausgehandelt haben, marginal bis gar nicht vorhanden. Dort ist das Arbeitsgesetz der einzige Schutz für die Beschäftigten – ein schwacher Schutz.

Es wäre ein starkes Signal gewesen, wenn diese Regierung und insbesondere die Partei, welche sowohl das Arbeitsministerium, als auch das Wirtschaftsministerium innehat, sich für einen besseren Schutz der Beschäftigten, gerade in solchen Sektoren wie dem Einzelhandel stark machen würde, wo die Arbeitsqualität seit Jahren zu den schlechtesten gehört, mit weiter sinkender Tendenz.

Auch den Kunden muß klar werden, daß Öffnungszeit gleich Arbeitszeit ist und deshalb nicht unendlich gestreckt werden kann. Daß eine gute Beratung durch Fachpersonal kein Automatismus ist. Zufriedenheit wird durch Vereinbarkeit von Leben und Arbeit geschaffen, von einer gerechten Entlohnung, die ein Leben in Würde zuläßt und von einer Partizipation in Form innerbetrieblicher Mitbestimmung. Es ist Zeit, die Versprechen aus den vergangenen Jahren endlich einzulösen und den Beschäftigten auch etwas zurückzugeben. Statt dessen wird etwa auf Deutschland geschielt, wo die Handelsriesen aus den Tarifverträgen fliehen.

Die Qualität des luxemburgischen Einzelhandels nur über seine Öffnungszeiten zu definieren, bedeutet, sich kurzsichtig als Patronat den Ast abzusägen, auf dem man sitzt.

Christoph Kühnemund

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

Luxemburg