„nd.DerTag“: Verfassungsrang für Aufrüstung
Wenn etwas eine Zeitenwende für Deutschland ist, dann dies: Aufrüstung bekommt Verfassungsrang. 100 Milliarden Euro sollen unantastbar im Grundgesetz festgeschrieben werden. So etwas hat es seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht gegeben. Auch die Zustimmung für das Vorhaben in der Bevölkerung wächst unter dem Eindruck der Kriegsberichte und des Leids der Zivilbevölkerung in der Ukraine. Da sind viele bereit, nicht mehr so genau nachzufragen, was mit all dem Geld bezweckt wird. Dabei hat die Union ihre Zustimmung zum Sondervermögen an die Zusage der Ampel geknüpft, dass nichts von dem, was an finanzieller und materieller Hilfe für das ukrainische Militär beschlossen wurde und wird, in diesen Sonderposten eingerechnet wird. Er hat schlicht nichts mit dem furchtbaren Krieg in der Ukraine zu tun, sondern das Geld wurde und ist für lange geplante Rüstungsprojekte gedacht.
Um die angeblich so ausgeblutete Truppe einsatzfähig zu halten beziehungsweise erst zu machen, ist diese gigantische Summe nicht erforderlich. Selbst wenn von der Verteidigungsministerin über den Finanzressortchef bis zu den Regierungsmitgliedern der Grünen alle dergleichen behaupten – es ist eine dreiste Lüge. Fehlende warme Unterwäsche und nicht startbereite Kampfjets sind schlicht Folge von Missmanagement. Denn allein in den letzten zehn Jahren wuchs der Militäretat um fast ein Viertel auf mehr als 50 Milliarden Euro.
Bei all dem ist auch klar: Russlands Angriffskrieg war die perfekte Steilvorlage für dieses beispiellose deutsche Aufrüstungsprogramm. Ohne ihn wären die Widerstände dagegen wohl selbst innerhalb der Ampel-Koalition zu groß gewesen. Und auch die Nato hätte nie die Attraktivität gewonnen, die sie jetzt für zahlreiche Länder hat.