Deutsche Telekom: ver.di und Arbeitgeber erzielen Verhandlungsergebnis
In der dritten Tarifverhandlungsrunde für die bundesweit rund 55.000 Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und dual Studierenden bei der Deutschen Telekom haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Arbeitgeber ein Verhandlungsergebnis erzielt, das deutliche Entgelterhöhungen, höhere Vergütungen für Auszubildende und Studierende im dualen Studium, eine Erhöhung der Ausbildungsquote sowie eine Verlängerung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen vorsieht. „Mit diesem guten Ergebnis schaffen wir Sicherheit und Perspektive für die Beschäftigten der Deutschen Telekom, insbesondere auch für Auszubildende und dual Studierende. Damit wirken wir auch dem drohenden Fachkräftemangel entgegen“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Frank Sauerland. Das Tarifergebnis steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der ver.di-Tarifkommission. Die ver.di-Verhandlungskommission hat die Annahme des Tarifergebnisses einstimmig empfohlen.
Im Einzelnen sieht das Tarifergebnis folgende Regelungen vor: In den Entgeltgruppen 1 bis 5 steigen die Entgelte zum 1. August 2022 um 3,1 Prozent und zum 1. Juni 2023 um weitere 2,1 Prozent. In der Entgeltgruppe 6 steigen sie zu denselben Zeitpunkten um 2,9 Prozent und 2,1 Prozent. In den Entgeltgruppen 7 bis 10 steigen die Entgelte zu denselben Zeitpunkten um 2,7 Prozent und 2,1 Prozent. Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 6 erhalten zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro im Juli 2022 sowie eine weitere Einmalzahlung von in Höhe von 500 Euro im Februar 2023. Zudem wird der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis 31. März 2024.
Die Vergütungen für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr steigen zum 1. August 2022 um 35 Euro auf 1085 Euro und zum 1. Juni 2023 um weitere 35 Euro auf 1.120 Euro. Für Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr erhöhen sich die Vergütungen zu denselben Zeitpunkten um 35 auf 1.135 und um weitere 35 Euro auf 1.170 Euro. Die Vergütungen für Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr steigen zu denselben Zeitpunkten um 35 Euro auf 1.185 und um weitere 35 Euro auf 1.220 Euro. Die Vergütungen für dual Studierende im ersten Studienjahr steigen zum 1. August 2022 um 41 Euro auf 1.250 Euro und zum 1. Juni 2023 um weitere 35 Euro. Für dual Studierende im zweiten Studienjahr erhöhen sie sich zum 1. August 2022 um 41 Euro auf 1.300 Euro und zum 1. Juni 2023 um weitere 35 Euro. Die Vergütungen für dual Studierende im dritten Studienjahr steigen zum 1. August 2022 um 51 Euro auf 1.360 Euro und zum 1. Juni um weitere 35 Euro. Auszubildende und Studierende im dualem Studium erhalten zusätzlich eine Einmalzahlung von 100 Euro im Juli 2022 und eine weitere Einmalzahlung von 100 Euro im Februar 2023. Zudem wird die Zahl der neu einzustellenden Auszubildenden und dual Studierenden festgeschrieben, und zwar auf insgesamt 1.900 im Jahr 2023 und 1.800 im Jahr 2024; im Jahr 2025 gilt dann eine Ausbildungsquote von 2,3 Prozent (Anteil an den Inlandsbeschäftigten). Die Unterhaltsbeihilfe wird von 270 Euro auf 300 Euro erhöht.