27. Dezember 2024

Atheisten-Verband begrüßt Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht

„Der Europäische Gerichtshof hat dem diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrecht einen schweren Schlag versetzt“, sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). „Wollen sie einen Rechtsstreit vermeiden, müssen kirchliche Arbeitgeber nun genau abwägen, ob für zu besetzende Stellen – z.B. in der Verwaltung, Küche oder Raumpflege – die Mitgliedschaft in der Kirche tatsächlich zur Bedingung gemacht werden kann.“

Der IBKA-Vorsitzende begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich als einen Schritt in die richtige Richtung: „An die Stelle einer Rechtsprechung, welche dem Selbstverwaltungsrecht der Kirchen stets Vorrang vor individuellen Rechten eingeräumt hat, muss jetzt eine Abwägung von Grundrechten treten.“

Grundsätzlich solle der Zwang zur Kirchenmitgliedschaft nur für diejenigen Mitarbeiter bestehen, welche im unmittelbaren Verkündigungsbereich tätig seien.

Quelle:

IBKA – Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten

Wirtschaft & Gewerkschaft