Gefeilsche um Peanuts
Die Forderung ist zwar nicht neu und sie wird auch von anderen Salariatsvertretern erhoben, der LCGB setzt sie aber immer wieder auf die Agenda: Um zu verhindern, daß Lohnabhängige im Privatsektor, die mit einer langwierigen Erkrankung zu kämpfen haben, auch noch ihren Arbeitsvertrag verlieren, fordert der Christliche Gewerkschaftsbund die Abschaffung jeglicher Befristung der Krankengeldzahlung durch die CNS, weil das Patronat das Ablaufen der Ende vergangenen Jahres auf – bestenfalls – 78 Wochen heraufgesetzten 52-Wochen-Grenze regelmäßig dazu nutzt, den Arbeitsvertrag mit dem Schwerkranken aufzuheben.Das vor über einem Jahr begonnene und seither nicht nachlassende Engagement des LCGB für einen effektiveren Schutz der im Privatsektor Schaffenden vor den mit einer längeren Erkrankung verbundenen Risiken läßt sich jedenfalls nicht allein damit erklären, daß im nächsten Jahr Sozialwahlen stattfinden.
Die Anfang Dezember zwischen dem in erster Linie zuständigen Sozialversicherungsminister, dem OGBL und dem Patronatsdachverband UEL ereichte »Grundsatzeinigung« ist für den LCGB nicht mehr als eine »Pseudolösung«, mit der die Regierung jedenfalls nicht ihr Versprechen eingelöst hat, das sie den drei national repräsentativen Gewerkschaften bereits im November 2014 in einem »Bipartiteabkommen« zugesichert hat.Die »Grundsatzeinigung« zwischen Ministerium, OGBL und UEL habe eher noch neue Probleme geschaffen, lautet der Vorwurf des LCGB. Die Einführung einer 26-wöchigen »Galgenfrist« bei Neuerkrankungen innerhalb der 52 Wochen wecke bei den Betroffenen nur »falsche Hoffnungen«, außerdem sähen sich schwerkranke Menschen einem riesigen administrativen Aufwand ausgesetzt. Dabei bestehe immer die Gefahr, daß Fristen versäumt und Dokumente fehlen oder nicht richtig ausgefüllt werden.
Der Christliche Gewerkschaftsbund fordert auch verbindliche Lösungen für Härtefälle. Zum Beispiel dürfe die 52-Wochen-Grenze in einer Referenzperiode von 104 Wochen nicht überschritten werden. Ein Schaffender, der nach 50 Wochen Krankheit wieder arbeiten kann, darf also in den nächsten 54 Wochen nur noch zwei Wochen lang krankgeschrieben sein, sonst droht ihm dennoch die Aufhebung seines Arbeitsvertrags. Daß die Einigung die Aufnahme von Ausnahmeregelungen in die Statuten der CNS vorsieht, geht dem LCGB nicht weit genug, da bei einem Rekurs nicht klar sei, ob die CNS-Statuten oder das Arbeitsrecht zum Tragen komme. Hier müsse es statt des »administrativen Gefiddels auf dem Rücken schwerkranker Menschen« zu einer umfassenden Überarbeitung kommen.Wobei es die Gewerkschaft am liebsten hätte, die Lohnabhängigen im Privatsektor würden mit den Staats- und Gemeindebeamten gleichgestellt, die so lange krankgeschrieben werden, bis sie wieder arbeiten können bzw. bis sie eine Invaliden- oder Altersrente beziehen.
Das einzige, das man dem LCGB in diesem Zusammenhang vorwerfen kann, ist, daß er das wohl wichtigste Argument viel zu leise ins Feld führt. Es geht nämlich um ungefähr sechs Betroffene pro Jahr. Bei mehr als 800.000 CNS-Versicherten sind diese Ausgaben also Peanuts. Doch für jeden einzelnen Betroffenen steht nicht weniger als seine berufliche Existenz auf dem Spiel.Da es jeden Schaffenden im Privatsektor treffen kann, ist der Protestmanifestation im Rousegäertchen, zu der der LCGB für den 25. Juni aufruft, jeden Erfolg zu wünschen.
Oliver Wagner
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